Garzweiler II könnte noch absaufen

■ NRW-Umweltministerin sieht „schwerwiegende Wasserprobleme“

Düsseldorf (taz) – Dem geplanten Braunkohletagebau Garzweiler II könnte das Wasserrecht den Garaus machen. Bärbel Höhn, als Umweltministerin von Nordrhein- Westfalen für die wasserrechtliche Seite des Projektes zuständig, sieht „eine Fülle von Fragen, ohne deren Klärung eine Genehmigung von Garzweiler II nicht verantwortbar wäre“. Die Behörden haben nämlich ihre wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen zu dem von der Betreiberfirma Rheinbraun beantragten „Rahmenbetriebsplan“ abgegeben. In einer Bewertung für das Umweltministerium schreibt der Wasserexperte Professor Stolpe, daß erheblicher „Untersuchungsbedarf“ besteht.

Der Wasserhaushalt zwischen Köln, Aachen und Düsseldorf würde durch den Aufschluß der 48 Quadratkilometer großen Abbaufläche gravierend verändert. Um das Erdloch trockenzuhalten, müßten im Jahr 2020 allein 150 Milliarden Liter Wasser abgepumpt werden. Welche Auswirkungen das auf das Grundwasser hätte, ist laut Höhn ungeklärt. Die ökologischen Veränderungen durch den Restsee seien nicht untersucht. Vor einem abschließenden Urteil seien „sehr sorgfältige Prüfungen“ nötig.

Neben der Genehmigung des Rahmenbetriebsplans braucht Rheinbraun auch die wasserrechtliche Erlaubnis. Während der Plan aber schon Ende 1997 genehmigt werden soll, muß die wasserrechtliche Erlaubnis erst 2001 vorliegen. In einem Brief an SPD- Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hat Höhn vorgeschlagen, beide Genehmigungen zeitgleich durchzuführen. RWE-Chef Dietmar Kuhnt hatte kürzlich angekündigt, man werde alle weiteren Investitionsentscheidungen zu Garzweiler II vom Fortgang der wasserrechtlichen Genehmigung „abhängig machen“. Machtpolitisch spräche aus Düsseldorfer Sicht ohnehin alles für das Höhn- Verfahren: Der nächste Genehmigungsschritt – und damit der große rot-grüne Streit – stünde nicht mehr vor der Bundestagswahl 1998 an. Walter Jakobs