Lokalkoloratur

Der Mann ist verzweifelt: Thomas Ebermann soll 1997 einer von 84 ehrenamtlichen Richtern beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Hamburg werden. Dabei ist Ebermann Staatsfeind, nicht nur seit langem, sondern auch noch öffentlich. Doch seine verfassungsfeindliche Karriere als Kader des Kommunistischen Bundes, sogenannter Fundi-Grüner in Bundestag und Bürgerschaft, konkret-Autor sowie vorbestrafter Volkszählungsboykotteur und Beamtenbeleidiger (bei Erika's Eck) nützt ihm wieder einmal gar nichts, denn er darf das Amt nicht ablehnen. Es sei denn, er ist Hebamme oder leistet einen Offenbarungseid. Die GAL Eimsbüttel hat ihm das eingebrockt: Sie hat ihn – aus niederen Motiven – nominiert, wie Ebermann heute beklagt. „Unterhaltungswert“ habe sich die GAL von seiner Tätigkeit als Laienrichter im sechsten OVG-Senat versprochen. Zu Recht: Schließlich ist Ebermann nicht nur als Wirtshaus-Insider, sondern vor allem als Beherrscher von Kommunikationssituationen aller Art bekannt. Auch taz-Redakteure der über-30-jährigen Generation bekommen noch feuchte Augen beim Gedanken an Ebermanns Auftritte in der Bürgerschaft, seufzen „Sternstunden“ und zucken zusammen beim Gedanken an die rhetorisch schmalbrüstigen Redner der heutigen GAL-Fraktion, die sich den feministischen Vortrag über typisch männliches Redeverhalten einmal zu oft angehört haben mögen. Ebermann jedoch hat dem „Leitfaden für ehrenamtliche Richter“ entnommen, daß es teuer werden könnte, einen Prozeß platzen zu lassen. Als Richter, so vertraute er der taz gestern an, gebe es ihm „zuwenig Spielraum für Freude“. uwi