Betr.: Guatemala

Übermorgen wird in Guatemala-Stadt nach fünfeinhalb Jahren Verhandlungen der längste Bürgerkrieg Zentralamerikas formal beendet. Mit der Unterzeichnung des endgültigen Friedensvertrags treten automatisch die bis jetzt erreichten Teilabkommen in Kraft: über die „Wiederansiedlung der Flüchtlinge“, von denen nach offiziellen Angaben noch 26.000 in Mexiko leben, die Einrichtung einer sogenannten „Wahrheitskommission“, die „Identität und Rechte der indigenen Völker“, über „sozioökonomische Aspekte und die Agrarfrage“ sowie die Reformierung und Entmilitarisierung des sozialen und politischen Lebens.

An der Umsetzung der insgesamt 300 Einzelverpflichtungen werden acht jeweils paritätisch besetzte Kommissionen arbeiten. Noch im Dezember wurden in Oslo, Stockholm und Madrid die letzten „operativen“ Abkommen unterschrieben; danach sollen die bewaffneten Mitglieder der vier URNG-Organisationen – laut Guerillaführung genau 3.095 – innerhalb von zwei Monaten ihre Waffen abgeben; die dann legale Guerilla will sich in die Einheitliche Revolutionäre Partei (PRU) verwandeln.

Am 18. Dezember beschloß das guatemaltekische Parlament mit den Stimmen der konservativen Regierungspartei PAN und der rechtsextremen FGR um den Ex-Diktator Efrain Rios Montt das umstrittene „Gesetz zur Nationalen Versöhnung“: Darin werden die Kriegsparteien von jeder strafrechtlichen Verantwortung für „im Zuge des Konflikts“ begangene Verbrechen entbunden.

Menschenrechtsorganisationen und unabhängige JuristInnen kritisieren das Gesetz als „verkleidete Generalamnestie“, von der besonders die Armee als Hauptverantwortliche für die schweren Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit profitiere. Anne Huffschmid