Freies Mandat durch zuviel Salär bedroht

■ Statt-Gründer und Berufsquerulant Wegner zieht gegen Parlamentsreform vor Gericht

Er habe nie „auch nur um eine Mark gefeilscht“, wehrt Markus Wegner lachend die Unterstellung ab, es gehe auch ihm hintergründig bloß ums Geld, wo er vordergründig hohe Verfassungsziele verteidige. Die Gleichbehandlung aller Bürgerschaftsabgeordneten will der Gründer der StattPartei erkämpfen, indem er deren Arbeitgeber, das Hamburger Parlament, verklagt.

Bei der Parlamentsreform nämlich habe die Bürgerschaft zwar löblicherweise allen Abgeordneten ein Gehalt, deren Fraktionsvorsitzenden aber gar das zwei- bis dreifache verschafft. Durch seine monatliche einfache Abrechnung fühlt sich Wegner – der selbst seit seinem Austritt aus der Statt-Fraktion dieser auch nicht vorsitzen kann – diskriminiert. Er reichte eine Organklage beim Hamburgischen Verfassungsgericht ein.

Zwei Neuerungen sind es, die Wegner vors höchste Hamburgische Gericht ziehen lassen: Einmal bekommen FunktionsträgerInnen schon per Gesetz erhöhte Diäten. Während der Regelsatz der Abgeordneten bei 4000 Mark monatlich liegt, verdienen Fraktionsvorsitzende mit 12.000 Mark das Dreifache, deren StellvertreterInnen immerhin noch den doppelten Satz. Zusätzlich können die Fraktionen ihren Abgeordneten aus ihrer Kasse Gelder zukommen lassen – und das, ohne daß sie die nach außen nachweisen müssen.

Wegner: „Dadurch bekommen wir in Hamburg ein Funktionärsparlament.“ Denn das erhöhte Gehalt würden die Abgeordneten nur benötigen, wenn sie nebenher keinen weiteren Job mehr ausüben könnten. Und dann seien sie von ihrer Fraktion abhängig – mit dem „freien Mandat“ sei es dahin.

Damit knüpft Wegner an die Linie des Bundesverfassungsgerichtes an, die dieses 1976 vorgegeben hat. Doch dort liegen zur Zeit zwei neue Klagen von Landtagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz und Thüringen vor, und „die Tendenz“, so Martin Schmidt, der für die GAL in der Enquete-Kommission zur Parlamentsreform saß, geht mittlerweile in eine andere Richtung: Wegners Meinung sei nicht mehr aktuell.

Denn was in Hamburg neu ist, ist in anderen Ländern schon längst ein alter Hut. Bundesweit ist es üblich, daß Vorsitzende mehr verdienen – auch im Bundestag. Dort allerdings werden sie direkt aus der Kasse ihrer Fraktion entlohnt. Daß in Hamburg dagegen das Gesetz die Höhe des Monatssalärs festschreibt, stärkt nach Ansicht Schmidts gerade die Unabhängigkeit von der Gunst der ParteikollegInnen. Die GAL votierte bei der Parlamentsreform für die erhöhten Diäten der Vorsitzenden. „Der Fraktionsvorsitz ist ein Fulltimejob“, erläutert Schmidt.

Nur wenn dadurch Abgeordnete ersten und zweiten Grades geschaffen würden, hielte er die Mehrfachfinanzierung für bedenklich. Das sei zum Beispiel in Thüringen der Fall, wo über Zuschläge auch für Ausschuß- und sonstige Vorsitzende rund die Hälfte aller Abgeordneten eine Funktionszulage kassiert. In Hamburg jedoch werden von 121 Abgeordneten nur zehn ein dickeres Geldsäckchen vom Rathaus nach Hause tragen.

Elke Spanner