Atlantis: Voller Lohn bei Krankheit

■ ABM-Trägergesellschaft zahlt nun doch 100 Prozent Lohn bei Krankheit. Warten auf Bestätigung durch Arbeitsämter

Der Solaranlagenbauer Atlantis, eine der größten ABM-Trägergesellschaften der Stadt, zahlt seinen Beschäftigten jetzt doch 100 Prozent Lohn im Krankheitsfall. Diese Zahlung erfolgt jedoch erst einmal unter Vorbehalt. Dies hat die Geschäftsführung den Beschäftigten mitgeteilt.

Die rund 270 ABM-Beschäftigten und auch die übrigen 150 Arbeitnehmerinnen von Atlantis, die in unterschiedlichen Förderprogrammen beschäftigt sind, bekommen seit Anfang Januar weiterhin das volle Gehalt, wenn sie krank werden. Atlantis hatte wie die Mehrzahl der ABM-Träger seit Inkrafttreten des „Entgeltfortzahlungsgesetzes“ im Oktober vergangenen Jahres „vorsorglich“ den Lohn im Krankheitsfall gekürzt, da es noch keine umfassende Regelung der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg für die Lohnfortzahlung im Krankenheitsfall für Beschäftigte des zweiten Arbeitsmarkts gab (die taz berichtete).

Seit Oktober gilt eine bundesweite gesetzliche Regelung, daß der Lohns im Krankheitsfall um 20 Prozent gekürzt wird, sofern keine eindeutige tarifvertragliche Absicherung besteht. Atlantis und die meisten anderen ABM-Trägergesellschaften sind nicht tarifvertraglich abgesichert.

Nach Angaben von Atlantis- Geschäftsführerin Ursula Blankenburg hat die Bundesanstalt für Arbeit mittlerweile den Arbeitsämtern eine Praxis empfohlen, nach der ABM-Beschäftigte, die arbeitsvertraglich gebunden sind, 100 Prozent Lohn im Krankheitsfall erhalten sollten. Die Arbeitsämter könnten über diese Lohnfortzahlung dann selbst entscheiden. Blankenburg meinte, es gebe jedoch die Tendenz, 100 Prozent im Krankheitsfall zu zahlen, wenn „der Träger nachweisen kann, daß er arbeitsvertraglich gebunden“ sei.

Die ABM-Beschäftigten von Atlantis bekommen den Lohn im Krankheitsfall jedoch „unter Vorbehalt“, da es bisher keine definitiven schriftlichen Äußerungen der Arbeitsämter gebe. Blankenburg: „Sollten die Arbeitsämter im schlimmsten Fall wirklich doch nur 80 Prozent finanzieren, müssen wird die 20 Prozent zurückfordern.“ Gerade für Atlantis, das ABM-Kräfte nur noch für ein Jahr beschäftigen könne, sei das ein hohes finanzielles Risiko, da sich viele der Beschäftigten zum Ende der Arbeit krank meldeten, um nach Ablauf der ABM-Beschäftigung Krankengeld zu kassieren. Das Geld wieder einzufordern sei sehr schwierig: „Eine Pfändung kommt nicht in Frage.“

Atlantis scheint in der Lohnfortzahlung bisher Vorreiter zu sein. Laut Eckhard Schäfer von „A3“, dem Dachverband der freien Träger im Westteil der Stadt, gibt es noch keine einheitliche Regelung dieser Frage unter den Trägern. Gefordert würde eine 100prozentige Lohnfortzahlung, und zwar aus zwei Gründen: einerseits aus sozialpolitischen Gründen, andererseits, weil der Arbeitsaufwand der Abrechnung durch das neue Gesetz „enorm hoch“ sei. Julia Naumann