Atommüll

■ betr.: „Alles zum Endlagern nach Morsleben“, taz vom 3.1. 97

Der taz und den Helmstedter Kreis-Grünen ist Dank geschuldet, daß sie das Problem der nach Morsleben zu bringenden Abrißabfälle am Beispiel Würgassen aufgreifen. Seit Monaten bereits versuchen neben dem AK Atom des BUND Niedersachsen, des LBU Niedersachsen, der Magdeburger Morsleben-BI auch die PDS-Bundestagsgruppe und die PDS-Landtagsfraktion in Sachsen- Anhalt eine breitere Öffentlichkeit zu mobilisieren.

Nicht nur der Abrißschrott von Würgassen soll im ERA Morsleben (ERAM) verschwinden. Die für Würgassen jetzt beantragte Stillegungs- und Abrißgenehmigung folgt im Aufbau und der Logik den zwischenzeitlich rechts- und bestandskräftigen „Prototyp- Musterabrißgenehmigungen“ für Rheinsberg vom April 1995 und Greifswald vom 30.6. 1995, die ebenfalls hinter verschlossener Tür mehr oder weniger ohne Beachtung und unter Ausschluß der Öffentlichkeit erteilt worden waren.

[...] Ursprünglich waren die Abrißabfälle des VAK Kahl für Schacht Konrad vorgesehen. Weil Schacht Konrad nicht zur Verfügung steht, ist im Jahre 1995 bereits der unter Wasser auseinandergebaute stark strahlende „heiße“ Reaktordruckbehälter im ERAM endgelagert worden. Ein dagegen gerichteter Eilantrag von Nachbar/ inne/n des ERAM wurde vom zuständigen OVG Magdeburg zurückgewiesen, weil die von BMU/ BfS geänderten Annahme- und Einlagerungsbedingungen im ERAM auch die Einlagerung dieser „heißen“ Teile jetzt zulassen.

Gefordert ist jetzt umgehend die politische Auseinandersetzung auch innerhalb der Grünen, der SPD und der Anti-Atombewegung über die Frage, ob durch das positive jetzt erreichte Ziel des Abrisses stillgelegter Atomanlagen quasi durch die Hintertür das ERA Morsleben als Bundesendlager und „Hauptmüllkippe“ der Nation auf Dauer festgeschrieben werden darf. Claudia Fittkow,

Rechtsanwältin, Kassel