Funke: kein Doppelagent

■ Patientenanwalt stellt Strafanzeige wegen „Rufmordkampagne“ gegen ihn

Hat die Wissenschaftsbehörde an der Strafanzeige gegen den Patientenanwalt Wilhelm Funke mitgestrickt? Funke zeigte sich gestern davon überzeugt, daß hinter der im November 1996 gegen ihn gestellten Anzeige wegen Patientenverrats nicht nur der suspendierte Ex-Chef der Strahlenabteilung des UKE, Klaus-Henning Hübener, steckt.

Die Staatsanwaltschaft hat es abgelehnt, überhaupt Ermittlungen gegen Funke einzuleiten. Ein erwiesener Parteiverrat hätte ihn seine Zulassung bei der Anwaltskammer kosten können. „Es war alles Humbug“, urteilte Funkes Sozius Michael Oltmanns gestern. Funke habe in vielen Fällen außergerichtliche Einigungen zwischen den Opfern des UKE-Strahlenskandals von 1993 und der verantwortlichen Wissenschaftsbehörde erzielt, aber niemals wie ein Doppelagent für beide Seiten gearbeitet. Hamburg hat inzwischen rund 14 Millionen Mark an geschädigte Patienten gezahlt. Hübener war 1993 vom Dienst suspendiert worden. 168 von 200 Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung wurden eingestellt.

Patientenanwalt Funke hat aufgrund der „Rufmordkampagne“ Strafanzeige gegen Hübeners Anwälte und die Behörde gestellt. „Es bleibt der Verdacht, daß in einem bewußten Zusammenwirken und in konspirativer Absicht“ Material aus der Behörde geschafft und den Anwälten Hübeners zugänglich gemacht worden sei, so Funke. Der Sprecher der Wissenschaftsbehörde hat den Verdacht Funkes, der Senator würde „in dieser Angelegenheit die Hände nicht aus den Hosentaschen nehmen“, zurückgewiesen. Es handele sich um einen „schwerwiegenden Vorwurf“, den die Behörde aufklären werde. lian