Wahlbeschwerde

Mit der Beschwerde eines Republikaners gegen Kommunal- und Landesparlamentswahlen in Hamburg (taz berichtete) wird sich das Hamburger Verfassungsgericht ab kommendem Montag befassen. Der Rechtsradikale hatte 1994 die Wahl zu den Bezirksversammlungen und zur Bürgerschaftswahl im September 1993 angefochten, nachdem die Partei in Bergedorf nicht zugelassen worden war. Nach Ansicht der Republikaner geschah dies aufgrund eines Fehlers des Landeswahlausschusses.