Eine Debatte mit tödlichem Ausgang

■ In den USA entscheidet das Oberste Gericht über die Freigabe der Sterbehilfe

Der Oberste Gerichtshof der USA wird noch dieses Jahr ein Grundsatzurteil fällen müssen, ob ärztliche Sterbehilfe mit der Verfassung vereinbar ist. Sollten die neun Richter des Supreme Court zu der Auffassung kommen, daß sterbenskranke Patienten ein von der Verfassung garantiertes Recht auf eine Todesspritze haben, würde somit die ärztliche Sterbehilfe in allen US-Bundesstaaten freigegeben. Bisher müssen Ärzte, die dem Verlangen ihrer Patienten nach einer Giftspritze nachkommen, in allen Bundesstaaten mit einer Bestrafung rechnen.

Angerufen hatten den Supreme Court die Regierungen der Bundestaaten von New York und Washington. Dort hatten im vergangenen Jahr die Obersten Gerichte befunden, daß schwerkranke, aber noch entscheidungsfähige Patienten nach der US-Verfassung das Recht hätten, ihren Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen. Sie könnten von einem Arzt verlangen, daß er ihnen tödlich wirksame Medikamente verschreibe. Die betroffenen Bundesstaaten, die sich diesem Urteil nicht beugen wollten, gingen daraufhin vor den Obersten Gerichtshof. Mittwoch verganger Woche begannen die Anhörungen. Das Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.

Nach einer erst vor wenigen Tagen veröffentlichten Umfrage spricht sich eine knappe Mehrheit der über 55jährigen US-Bürger für eine Freigabe der vom Arzt durchgeführten Euthanasie aus. Auch die Ärzteschaft ist in dieser Frage gespalten. Rund 60 Prozent der US-Ärzte ist für für die Legalisierung der Sterbehilfe. Dagegen sprechen sich die meisten Ärzteorganisationen gegen die Freigabe durch den Gesetzgeber aus. Der größte Verband, die American Medical Association (AMA), sowie 45 weitere medizinische Organsationen haben den Gerichtshof aufgefordert, die ärztliche Sterbehilfe weiterhin als Straftat bestehen zu lassen. Die Aufgabe des Arztes sei es zu heilen, heißt es in einer Erklärung des AMA. Die Patienten würden das Vertrauen verlieren, wenn der Arzt auch ein „Todeshelfer“ wäre. wlf