Kritik „quer durch die Reihen“

■ Rudi Geil und andere CDU-PolitikerInnen gegen Visumpflicht für hier lebende nichtdeutsche Kinder

Bonn (taz/dpa) – Die Visumpflicht für ausländische Kinder, die Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) vor kurzem durch das Kabinett gepeitscht hat, sorgt für weiteren CDU-internen Streit. Rudi Geil, CDU-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder, ist mit Kanthers Verfahren keineswegs einverstanden. In einem Interview mit dem Saarländischen Rundfunk sagte Geil, es müsse „ganz intensiv“ darüber geredet werden, ob die Visumpflicht auch für die unter 16jährigen gelten solle, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind.

Ansonsten sei die Visumpflicht für Kinder aus der Türkei, aus Marokko, Tunesien und Exjugoslawien jedoch „dringend notwendig“, da die Kinder häufig von Schlepperbanden hierhergebracht würden. Geil kündigte an, in dieser Woche mit den Bundesländern abzuklären, wie sie zu der neuen Visumpflicht stehen. Aus Niedersachsen war bereits vergangene Woche Zustimmung zu Kanthers Verordnung signalisiert worden. Innenminister Gerhard Glogowski, Sprecher der SPD-regierten Länder in der IMK, behauptete, daß sich im Bundesrat eine Mehrheit dafür herstellen lasse.

„Etwas verblüfft“ seien Teile der CDU-Fraktion im Bundestag darüber gewesen, in welchem Tempo Kanther die am vergangenen Mittwoch in Kraft getretene Verordnung durchgebracht habe, sagte die CDU-Jugendpolitikerin Ilse Falk gestern zur taz. „Es gab vorher keine Chance, dazu Stellung zu nehmen“, kritisierte Falk. Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur Visumpflicht habe sie sich deshalb der Erklärung der „jungen“ CDU-Abgeordneten angeschlossen, die am Freitag forderten, daß die Bundesregierung denjenigen Teil der Verordnung zurücknimmt, der die Situation der hier lebenden Ausländerkinder verschärft.

Falk kann sich nicht vorstellen, welchem „Mißbrauch“ der Innenminister dadurch vorbeugen will. Angebracht sei vielmehr, „noch einmal einen Vorstoß“ in Sachen „Kinderstaatsangehörigkeit“ zu wagen. So könne etwa der lange zu den Akten gelegte Vorschlag wiederaufgegriffen werden, wonach sich 18jährige ausländische Jugendliche „für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen“, so Falk.

Angesichts der Kritik an der Kantherschen Verordnung „quer durch alle Reihen“ geht Ilse Falk davon aus, „daß das noch einmal diskutiert wird“. uwi