Wegen nur zwei Mark

■ Sieben Jahre Gefängnisstrafe für räuberischen Totschlag

Zwei Mark Beute und sieben Jahre Haft: Daniel J. soll einen Rentner in dessen Wohnung zunächst mit Beruhigungstabletten betäubt und dann in der Badewanne ertränkt haben (taz berichtete). Gestern verurteilte ihn das Hamburger Landgericht wegen Totschlags zu der Gefängnisstrafe, die der psychisch schwer Belastete voraussichtlich in der Psychiatrie verbringen wird.

Mit sieben Jahren Freiheitsentzug zeigte sich seine Anwältin Martina Zerling zufrieden. Ursprünglich stand nämlich der Vorwurf „Mord“ im Raum. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 33jährigen unterstellt, er habe zusammen mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Freund den Rentner zunächst mit einer Gaspistole bedroht und Geld verlangt. Da dieser nur zwei Mark bei sich hatte, hätten die beiden ihn umgebracht.

Mit dieser Version knüpfte die Staatsanwaltschaft an J.s eigene Darstellung an. Er hatte vor der Polizei gestanden, den Rentner überfallen zu haben. Zusammen hätten er und sein Kumpel die Tabletten in den Tee gemischt und gemeinsam das Opfer unter Wasser gedrückt.

Doch diese Version war bereits die dritte, die er zum Besten gegeben hatte. Und jedesmal, wenn er erneut aussagte, belastete er sich selbst mehr.

So war das Gericht schließlich überzeugt, daß seine realen Erinnerungen mit einem Bild vermischt seien, in das er sich über die Jahre reingesteigert habe. Klar sei allein, daß J. offenbar am Ertränken beteiligt war. Aus der Anklage wegen Mordes wurde eine Verurteilung wegen Totschlags.

Das Geständnis hatte die Polizei überhaupt erst auf die Spur von Daniel J. gebracht. Daß er es ablegte, wurde ihm nun strafmildernd angerechnet. Elke Spanner