Milde abgeschreckt

■ Korrupter Beamter der Ausländerbehörde kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon

Ralph Bornhöft freut sich: „Neben der abschreckenden Wirkung durch eine solche Verurteilung ist es wichtig, im Vorfeld Korruptionsversuchen wirksam zu begegnen und diese damit weitgehend auszuschließen“, kommentiert der Leiter des Einwohner-Zentralamtes und damit der Hamburger Ausländerbehörde das Urteil gegen einen seiner Beamten. Das Amtsgericht hatte gestern vormittag einen Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Dem Mann war vorgeworfen worden, Aufenthaltsgenehmigungen verkauft und Asylbewerbern gegen entsprechende Zahlungen auch Aufenthaltsorte nach Wunsch zugewiesen zu haben. Bereits im September 1993 war er vom Dienst suspendiert worden, nachdem Mitarbeiter über die Betrügereien berichtet hatten. Bei Prozeßbeginn in der vergangenen Woche räumte er die ihm zur Last gelegten Taten ein.

In dem Korruptionsskandal in der Ausländerbehörde waren seit 1993 insgesamt gegen 29 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. 14 von ihnen wurden mittlerweile wieder rehabilitiert, in sechs Fällen gab es Verurteilungen. „Dieses Urteil wegen Bestechlichkeit ist das bislang höchste Strafmaß in diesem Zusammenhang“, zeigte sich Gunnar Eisold, Sprecher der Ausländerbehörde, zufrieden mit dem Strafmaß.

Da kann man allerdings auch anderer Ansicht sein. Denn viel härter langt die Hamburger Justiz zu, wenn wegen der Korruption nicht ein deutscher Amtsträger, sondern dessen „Kunde“ vor Gericht steht. Im vergangenen September wurde der Afghane Gulam D. verurteilt, weil er einen deutschen Beamten dazu veranlaßte, ihm falsche Pässe auszustellen. Nachdem D. sich seine legale Einbürgerung in der Ausländerbehörde für das Sechsfache der üblichen Bearbeitungsgebühr erkaufen mußte, bot er dem Sachbearbeiter Bernd F. das Geschäft mit den Pässen an.

Dafür muß Gulam D. für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis – ohne Bewährung. ee