■ Am Rande
: Bosnien: Ohne Wohnung keine Abschiebung

Berlin (taz) – Nichtserbische Flüchtlinge aus Bosnien, die aus dem derzeit serbisch besetzten Teils Bosniens stammen, dürfen bis 31. März nicht abgeschoben werden, wenn sie dort keine Unterkunft haben. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Würzburg. Das Gericht entschied, daß für Flüchtlinge eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben bestehe, wenn ihnen in Bosnien Obdachlosigkeit drohe. Die betroffenen Flüchtlinge haben nun Anspruch auf Erteilung einer förmlichen Duldung durch die deutschen Behörden. (Az.: W 7 K 96.717)