„Jo“ reicht nicht

■ Amt untersagt Heiraten auf plattdütsch

Wer sich auf dem Bremer Standesamt das Ja-Wort geben will, muß dies in hochdeutscher Sprache tun. Eine Eheschließung auf plattdeutsch durch ein kräftiges „Jo“, „Jau“ oder gar „Dat will ick“ ist nicht zulässig. Diese Auskunft bekam jetzt ein Mann, der sich beim Institut für niederdeutsche Sprache in Bremen nach der Möglichkeit erkundigt hatte, in der Hansestadt seiner Angebeteten das Ja-Wort auf plattdeutsch geben zu können.

Das Institut gab die Frage an das Standesamt weiter. Dessen stellvertretender Leiter Uwe Köhn erteilte jetzt einen negativen Bescheid. Begründung: „Amtssprache in der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß § 23 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VWVFG) vom 25. Mai 1996 (BGBl I S. 1253) deutsch.“ Außerdem könnten seine Kolleginnen und Kollegen die plattdeutsche Sprache allenfalls bruchstückhaft verstehen, teilte Köhn mit.

Diese Antwort leuchtet Claus Schuppenhauer vom Institut für niederdeutsche Sprache allerdings nicht ein. Auch die fehlenden Plattdeutsch-Kenntnisse der Standesbeamten will Schuppenhauer nicht gelten lassen.

Die Angelegenheit wird jetzt zum Politikum. Sie wurde Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) zur Prüfung vorgelegt. dpa