Klage gegen Kita-Gebühren

■ Sozialhilfeempfängerinnen wollen Mindestsätze auf 25 Mark drücken

Monatelang wurde sie angekündigt, jetzt endlich ist sie eingereicht: die Klage beim Oberverwaltungsgericht gegen die Erhöhung der Kita-Gebühren. Die Bremer Anwälte Engel, Rasehorn und Timmer vertreten zwei Bremer Sozialhilfeempfängerinnen, deren Gebührensatz von 41 Mark auf 48 Mark angehoben worden ist. Beide Klägerinnen sind alleinerziehende Mütter, die von der Sozialhilfe leben.

Die Gebührensätze dürfen nicht höher ausfallen als die sog. „häusliche Ersparnis“ durch die Abwesenheit der Kinder, erklärte Anwalt Bernd Rasehorn die Rechtsposition der Klägerinnen. Gemessen an den Sozialhilfesätzen würde sich daraus ein Mindestbeitrag von 25 Mark ergeben. Mit dieser Argumentation hatte sich bei dem Beschluß über die Kita-Mindestgebühren auch die SPD zunächst der Mindestsätze widersetzt, schließlich aber einem Kompromiß mit der CDU zugestimmt.

In einem vergleichbaren Verfahren, so der Anwalt, habe das Hamburger Verwaltungsgericht einer Klägerin Recht gegeben. K.W.