Fragwürdiger Beschluß

■ Die Duma erklärt „Beutekunst“ zu russischem Eigentum. Protest aus Berlin

Moskau (AFP/taz) – Die Staatsduma in Moskau hat die nach dem Zweiten Weltkrieg von der Roten Armee in die damalige Sowjetunion gebrachte sogenannte „Beutekunst“ zu russischem Eigentum erklärt. Ein entsprechendes Gesetz wurde von den Abgeordneten des Unterhauses gestern mit großer Mehrheit verabschiedet.

Im Gesetz heißt es, daß alle Kulturgüter in Rußland verbleiben müßten, die als Kompensation für Kriegsschäden konfisziert worden seien. Die Duma hatte bereits im Juli vergangenen Jahres versucht, die Rückgabe der Kunstwerke per Gesetz auszuschließen, war jedoch am Föderationsrat, dem Oberhaus, gescheitert. Eine Kommission beider Parlamentskammern hatte daraufhin einen Kompromiß ausgearbeitet. Das jetzt von der Duma verabschiedete Gesetz kann allerdings nur in Kraft treten, wenn ihm auch der Föderationsrat und Präsident Boris Jelzin zustimmen. Nach dem Gesetz sollen die zur Kompensation nach Rußland gebrachten Kulturgüter laut Interfax auf keinen Fall zurückgebracht werden, „egal, wer sie jetzt besitzt oder wie sie erlangt worden sind“. „Aus humanitären Gründen“ sollen aber persönliche Erinnerungen, Briefe und ähnliches zurückgeben werden. Anspruch auf Rückgabe könne nur eine Regierung stellen, nicht aber Privatpersonen oder Organisationen.

Ein Großteil der Kunstgegenstände stammt aus Berlin. Der Berliner Senatssprecher Michael- Andreas Butz erklärte, die aus der Hauptstadt entfernten Kulturgüter „gehören hierher und müssen an die Berliner Museen zurückgeben werden“. Deutschland fordert von Moskau seit Jahren die Rückgabe von rund 200.000 Kunstgegenständen, zwei Millionen Büchern und drei Kilometern Akten.