Dittmer will Vertrauensfrage stellen

■ Grüne Kommission soll Fälle sexueller Belästigung prüfen

Matthias Dittmer wird bei der Landesdelegiertenkonferenz (LdK) die Vertrauensfrage stellen. Damit will das Mitglied des Parteivorstands einen Schlußstrich unter die Vorwürfe sexueller Belästigung ziehen, mit denen er seit dem Herbst vergangenen Jahres konfrontiert ist. Dittmer bezeichnet die Vorwürfe nach wie vor als haltlos. Eine Aufklärung des Vorwurfs, daß Dittmer eine Praktikantin der Landesgeschäftsstelle nach einer Party belästigt hat, ist kaum noch zu erwarten. Ein Urteil können sich nur die wenigen bilden, die das Gedächtnisprotokoll der Praktikantin kennen, das im Tresor der Landesgeschäftsstelle aufbewahrt wird. Für alle anderen wird die Abstimmung notgedrungen zur Glaubensfrage.

Darüber, wie diese ausgehen wird, wagt innerparteilich niemand Prognosen abzugeben. Aufgrund seines Umgangs mit den Vorwürfen ist Dittmer parteiintern weitgehend isoliert. Er selbst schreibt in einer vierseitigen Stellungnahme an die LdK: „Eine bittere Erfahrung war, daß viele mir ihre Solidarität bekundeten, aber nicht bereit waren, sich vor mich zu stellen.“

Dittmer weigert sich bislang, einem Beschluß des Landesausschusses Folge zu leisten. Das Gremium hatte am 18. Dezember 1996 mit knapper Mehrheit beschlossen, daß Dittmer sein Amt als Mitglied des Parteivorstands ruhen lassen soll, bis die Vorwürfe geklärt sind. Da ihn die LdK gewählt habe, müsse diese entscheiden, so Dittmers Position.

Wie viele Delegierte ihm das Vertrauen aussprechen, hängt wohl auch davon ab, ob es bis Samstag noch zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen Dittmer und der Praktikantin sowie der Frauenreferentin der Partei kommt. Gegen beide Frauen hatte Dittmer eine Unterlassungserklärung erwirkt, wonach sie nicht mehr behaupten dürfen, er habe eine Frau sexuell belästigt. Gegenwärtig bemüht sich Parteisprecher Christian Ströbele um eine außergerichtliche Einigung.

Nachdem die Aufarbeitung der Vorwürfe auch deshalb im Fiasko endete, weil es kein anerkanntes Verfahren gab, soll in Zukunft eine Beschwerdekommission Vorwürfe sexueller Belästigung klären. Ein Verfahrensvorschlag wird am Samstag erstmals vorgestellt.

Danach soll künftig eine mit drei Frauen besetzte Beschwerdekommission in nichtöffentlicher Sitzung den Sachverhalt klären und nach Möglichkeit einen Täter- Opfer-Ausgleich herbeiführen. Kommt keine Einigung zustande, beantragt die Beschwerdekommission beim Landesschiedsgericht die Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens und schlägt Sanktionen vor. Dazu zählen u.a. das Ruhen der Mitgliedschaft oder das Verbot, ein Amt oder Mandat zu übernehmen. Das zweistufige Verfahren ist notwendig, da nach dem Parteiengesetz Sanktionen gegen Parteimitglieder nur von Parteischiedsgerichten verhängt werden dürfen. Dorothee Winden