Haftbefehl im „Stradivari-Fall“ aufgehoben
: Verdächtiger frei

■ Kein dringender Tatverdacht

Im sogenannten Stradivari-Fall hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Bremen den Haftbefehl gegen einen der beiden Verdächtigen aufgehoben. Gegen einen 21jährigen Rumänen bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, stellte die Kammer am Donnerstag abend fest.

Der junge Mann und ein 32 Jahre alter Landsmann sollen im Oktober eine Bremer Geigenlehrerin überfallen haben, um ihre 300 Jahre alte Violine zu stehlen. Beim Raub der auf zwei Millionen Mark geschätzten Stradivari war die 60 Jahre alte Musikerin eine Treppe herabgestürzt und tödlich verletzt worden.

Der 32jährige brach in der vergangenen Woche zusammen mit drei anderen Häftlingen aus der Justizvollzugsanstalt Bremen-Oslebshausen aus und ist seitdem flüchtig. Er gilt als Hauptverdächtiger in dem Fall, weil er den Überfall ausgeführt haben soll.

Die Aufhebung des Haftbefehls begründete die Strafkammer u.a. damit, daß der 21jährige, der die Tatbeteiligung leugne, im wesentlichen durch die Aussage des anderen Rumänen belastet worden sei. Der 32jährige habe in entscheidenden Punkten drei voneinander abweichende Aussagen gemacht, die durch die Ermittlungen nicht ausreichend belegt werden konnten. Da weitere Beweismittel derzeit nicht zur Verfügung stünden, wurde der Haftbefehl aufgehoben.

Der ehemalige Schüler der Musikprofessorin hatte durch die Bild-Zeitung eine massive Vorverurteilung erfahren. Das Blatt bezeichnete den Mann schon kurz nach seiner Festnahme als den „Stradivari-Mörder“. dpa/taz