Rollentausch

■ Vom Ankläger zum Angeklagten: der Entertainer Harald Juhnke

„15 Sterne und Millionen von Tränen am europäischen Himmel“ – so lautet das Motto der Europäischen Nacht gegen Rassismus am 31. Mai in Berlin. Die Idee der Organisatoren: im Rahmen einer Gedenk- und Mahnveranstaltung alle seit 1990 in Deutschland registrierten rassistischen Überfälle (immerhin 3.000, bei denen 152 Menschen zu Tode kamen) zu verlesen. Als Vorleser eingeplant: der Entertainer Harald Juhnke.

„Es konnte ja keiner ahnen, daß Juhnke selbst ein Rassist ist“, reagierte gestern Friedhelm Lennartz von der „Mahnwache Brandenburger Tor, politische Initiative gegen Antisemitismus, Rassismus und Faschismus“ und Veranstalter der Europäischen Nacht, auf die rassistischen Äußerungen des Entertainers. Bei Dreharbeiten in Los Angeles hatte Juhnke den farbigen Hotelwachmann Robert Ferrel als „dreckigen Nigger“ beschimpft und gehetzt: „Hitler hatte doch recht. So etwas hätte man früher vergast.“

„Es ist ein Skandal, daß sich ein deutscher Prominenter im Europäischen Jahr gegen Rassismus so etwas erlauben darf“, zeigt sich Friedhelm Lennartz entsetzt. Seine Initiative „Mahnwache Brandenburger Tor“ ziehe nun in Erwägung, Juhnke wegen „Solidarität mit dem Naziregime und rassistischem Verhalten“ zu verklagen. „Wir haben am 18. Februar einen Termin bei unserem Rechtsanwalt. Da werden wir das abklären.“

Vom Ankläger zum Angeklagten: Als Vorleser rassistischer Übergriffe hat sich Juhnke disqualifiziert, statt dessen wird sein Name auf der Liste mit den fremdenfeindlichen Überfällen stehen. „Keine Frage, wir werden den Vorfall aufgreifen“, so Lennartz.

Inzwischen hat sich auch die Berliner Staatsanwaltschaft in den Fall Juhnke eingeschaltet. „Ein offizieller Überprüfungsvorgang wurde eingeleitet“, teilte Justizsprecher Rüdiger Reiff mit. Es werde geprüft, was Juhnke tatsächlich gesagt und getan habe und inwieweit das strafrechtlich relevant sei. „In Betracht kommen der Tatbestand der Beleidigung und der Volksverhetzung“, so Reiff. Jens Rübsam

siehe auch Seiten 10 und 18