Senatsblockade bei Lohnfortzahlung

■ Seit Wochen bringt der Senat keinen Beschluß über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zustande. SPD- und CDU-Fraktion wollen am Mittwoch im Arbeitsausschuß für 100-Prozent-Lösung stimmen

Die Bezirksämter und ABM- Träger warten seit Wochen auf einen Senatsbeschluß, der die Lohnfortzahlung von ABM-Kräften und Beschäftigten in Hilfe-zur-Arbeit-Programmen regelt. Doch der ursprünglich für Mitte Dezember vergangenen Jahres angekündigte Senatsbeschluß ist bislang nicht zustande gekommen. Erst gestern fand ein klärendes Gespräch zwischen Arbeitssenatorin Christine Bergmann (SPD) und Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) statt.

In der Zwischenzeit verfahren die Bezirke völlig unterschiedlich: nach Recherchen der bündnisgrünen Fraktion im Abgeordnetenhaus zahlen die Bezirke Kreuzberg, Marzahn, Wilmerdorf und Neukölln ihren Hilfe-zur-Arbeit- Beschäftigten im Krankheitsfall nach wie vor 100 Prozent des Lohns. Alle übrigen 19 Bezirksämter haben vorerst die Lohnfortzahlung auf 80 Prozent gesenkt – obwohl Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) eine entsprechende Anweisung bereits Ende November zurückgezogen hat. In einem Schreiben hatte sie den SozialstadträtInnen mitgeteilt, daß bis zur Klärung weiterhin der volle Lohn zu zahlen sei.

Der Vorsitzende des Arbeitsausschusses im Abgeordnetenhaus, Klaus Dürr (SPD), will jetzt nicht länger warten. Am Mittwoch wird ein gemeinsamer Antrag von SPD- und CDU-Fraktion eingebracht werden, der eine Gleichstellung der ABM-Kräfte und HzA- Beschäftigten mit den übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst zum Ziel hat. Diese erhalten bei Krankheit weiterhin vollen Lohn. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wird der Senat aufgefordert, die volle Lohnfortzahlung für die beiden Beschäftigtengruppen zu ermöglichen.

Damit allein ist es jedoch nicht getan: Schönbohm, so Dürr, müßte den Arbeitgeber-Verband veranlassen, für das Land mit den Gewerkschaften zu verhandeln. Dort steht für die ABM-Kräfte bisher nur der Satz: Die Lohnfortzahlung regelt das Gesetz. Und das sieht seit dem 1. Oktober 1996 eine Kürzung auf 80 Prozent vor.

„Die Kürzung bringt nichts“, begründet der SPD-Abgeordnete Klaus Dürr seine Initiative. Die Ersparnis für das Land sei geringfügig, die Regelung bringe nur zusätzliche Unruhe unter die Leute.

Die bündnisgrüne Abgeordnete Sybill Klotz weist darauf hin, daß die gekürzte Lohnfortzahlung einen „unglaublichen Verwaltungsaufwand“ erzeuge. Bei einem ABM-Träger mit 180 Beschäftigten sei eine Verwaltungskraft vollauf damit beschäftigt, Buch zu führen über die Anzahl der Krankheitstage, die eventuell abgezogenen Urlaubstage oder die entsprechenden Lohnabzüge. Die Bündnisgrünen hatten bereits vor vier Monaten einen Antrag eingebracht, wonach die Lohnfortzahlung in vollem Umfang erhalten bleiben solle. Dorothee Winden