Trainer verknackt

■ Drei Jahre und neuen Monate für sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen

Oldenburg Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen hat das Landgericht Oldenburg am Dienstag einen 27 Jahre alten ehemaligen Jugendtrainer eines bremischen Fußballvereins verurteilt. Nach Überzeugung einer Jugendkammer hatte sich der Trainer an zwei Kindern unter 14 Jahren und einem 14 Jahre alten Jungen vergangen. Dazu habe er die Jungen, die er aus der Arbeit im Fußballclub kannte, in seine Wohnungen in Delmenhorst und in Berne (Kreis Wesermarsch) zu Übernachtungen eingeladen. Bedenken von Müttern habe er im Einzelfall zerstreut.

In einem der Fälle wurde der Angeklagte freigesprochen. Andere Fälle wurden im Verlauf des Verfahrens vom Prozeß abgetrennt. Die mehrtägige Hauptverhandlung wurde teilweise unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt.

Der Vorsitzende der Jugendkammer unterstrich in der mündlichen Urteilsbegründung, daß der Angeklagte eine Therapie brauche. Sie solle auch nach dem Urteil des psychiatrischen Gutachters in dem Prozeß möglichst noch während des Strafvollzugs beginnen.

Als besonders schwerwiegenden Gesetzesverstoß wertete das Gericht einen Fall von sexuellem Mißbrauch eines Kindes im Zustand der Widerstandsunfähigkeit. Der Angeklagte habe den Jungen während des Schlafes und ungeschützt mißbraucht. Das Kind habe sich danach übergeben müsse. Einem 14 Jahre alten Jungen, der als Jugendlicher bei gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen mit Erwachsenen nur in bestimmten Ausnahmefällen strafrechtlich geschützt ist, hatte der Angeklagte Geld gezahlt. Sexualität zwischen Jugendlichen und Erwachsenen gegen Entgelt zählt zu den strafbaren Ausnahmen des Gesetzes. dpa