Gericht schiebt Todesurteil für Kühe auf

■ „Kitty“ und „Die Schöne“ dürfen vorerst weiterleben

Erfolg für zwei Bremer Landwirte und Rinderzüchter vor dem Verwaltungsgericht: Die Tötungsverfügung gegen die Galloway-Kuh „Kitty“ und die Highlander-Kuh „Die Schöne“ wegen möglicher BSE-Übertragung können vorerst nicht vollstreckt werden. Der Anwalt der beiden Besitzer bestätigte am Mittwoch auf Anfrage, daß das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren die beantragte aufschiebende Wirkung der Tötungsverfügung angeordnet habe. Eine Begründung liegt noch nicht vor, sie wird voraussichtlich am Freitag nachgeliefert.

Der Besitzer der elfjährigen „Kitty“, Johannes Schettler-Wiegel, hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil er die im schottischen Hochland geborene Kuh vor den Veterinären versteckt hält. Er und der Besitzer von „Die Schöne“, Thomas Warnken, hatten am Montag vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch gegen die Tötungsverfügung eingelegt.

Schettler-Wiegel will am (morgigen) Donnerstag seine „Kitty“ wieder aus dem Versteck holen. Dann darf die achtfache Mutter wieder zu ihren „Kindern“ auf die Weide. „Ich fühle mich sehr gut“, sagte der Landwirt, nachdem er die erfreuliche Nachricht erhalten hatte. Es sei aber zu erwarten, daß die vom Bund erlassene Eilverordung formal geändert werde. „Und dann müssen wir weitersehen.“ „Kittys“ Versteck hält er deshalb vorsichtshalber noch geheim. Er betonte noch einmal ausdrücklich, daß eine Tötung der Kuh „ein Witz“ wäre, da sie bei ihm das Gnadenbrot erhalte und nicht geschlachtet werde.

Der Besitzer von „Die Schöne“ war überglücklich. Seine Frau: „Jetzt kriegt unsere 'Schöne' erst mal ein Sück Brot, und dann klopfe ich ihr den Hals. Das mag sie.“ dpa