Teilerfolg für Bergmann

■ Voller Lohn im Krankheitsfall, aber dies gilt nicht für alle ABM-Kräfte

Für Beschäftigte des zweiten Arbeitsmarktes gilt in Zukunft die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Darauf haben sich, wie gestern bekannt wurde, der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU), Arbeitssenatorin Christine Bergmann (SPD), Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) und Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) bei einem Spitzengespräch am Montag geeinigt.

Ein Senatsbeschluß soll am kommenden Dienstag folgen. Die Regelung gilt für SozialhilfeempfängerInnen, die in Hilfe-zur-Arbeit-Programmen arbeiten, und für ABM-Kräfte. Die Bündnisgrünen erklärten gestern, daß die volle Lohnfortzahlung nur für diejenigen ABM-Kräfte gelte, die direkt das Land Berlin als Arbeitgeber haben. Dies sei mit rund tausend Personen nur eine Minderheit der ABM-Kräfte. Die Mehrheit der etwa 16.000 ABM-Kräfte ist bei Servicegesellschaften beschäftigt. Hier kann das Land Berlin keinen Einfluß nehmen, weil es um tarifvertragliche Regelungen geht.

Der Arbeitsausschuß des Abgeordnetenhauses hat gestern einen Antrag von CDU- und SPD-Fraktion verabschiedet, wonach sich der Senat für eine Gleichbehandlung von ABM-Kräften und Beschäftigten des öffentlichen Diensts einsetzen soll.

Wie die bündnisgrüne Arbeitsmarktexpertin Kerstin Herbst gestern erklärte, verfahren die Arbeitsämter unterschiedlich. Manche raten den ABM-Trägern zu einer Kürzung auf 80 Prozent, andere wiederum zahlen weiterhin 100 Prozent, wenn in den Verträgen die Formulierung „in Anlehnung an den Tarifvertrag“ steht.

Dennoch hofft Eckhard Schäfter von A3, einem Dachverband von rund 40 ABM-Trägern, noch auf eine positive Lösung. Heute findet auf Vermittlung der IG Metall ein Gespräch von ABM-Trägern mit dem Arbeitsstaatssekretär Peter Haupt und dem Vizepräsidenten des Landesarbeitsamtes statt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob das Arbeitsamt Hausmanteltarifverträge der ABM-Träger anerkennen würde, die eine volle Lohnfortzahlung vorsehen. win