Miethai & Co.
: Alles neu?

Modernisierungs-Vertrag  ■ Von Sylvia Sonnemann

Neben der gesetzlichen Möglichkeit, Modernisierungen vorzunehmen, bieten viele Vermieter diese per freier Vereinbarung an. Häufig wird der Unterschied den MieterInnen nicht deutlich und sie unterschreiben eine Modernisierungsvereinbarung, die rechtswirksam ist, selbst wenn die anschließenden Maßnahmen weniger kosten. Deshalb zur Unterscheidung:

VermieterInnen können Mo-dernisierungen gemäß § 541b BGB ankündigen. Nach dieser Regelung müssen den MieterInnen zwei Monate vor Baubeginn Art, Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer der Modernisierungen sowie die zu voraussichtliche Mieterhöhung mitgeteilt werden. Liegen keine Härtegründe vor, müssen MieterInnen eine derart angekündigte Maßnahme dulden.

Eine ausdrückliche Erklärung der MieterIn ist grunsätzlich nicht erforderlich. Verlangt die VermieterIn dennoch eine Unterschrift z.B. auf dem Doppel der Modernisierungsankündigung, so sollte darauf geachtet werden, daß kein Einverständnis mit einer konkreten Mieterhöhung erklärt wird.

Da die Ankündigungen eine Kalkulation der voraussichtlichen Mieterhöhung enthalten, sollte das Augenmerk auf die genaue Formulierung des Schreibens gerichtet werden; im Zweifelsfall sollten MieterInnen lieber in einem gesonderten Schreiben bestätigen, daß sie die Maßnahmen dulden. Nach Abschluß der Arbeiten muß die VermieterIn genau Rechnung legen und eine Mieterhöhung nach § 3 MHG vorlegen.

Vorteil für MieterInnen ist die Überprüfbarkeit der Kosten und die Einhaltung der Fristen. Eine Erhöhung nach § 3 MHG wird nicht nahtlos, sondern erst zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung wirksam. Übersteigt die tatsächliche Erhöhung die angekündigte um mehr als zehn Prozent, so wird die Mieterhöhung sogar erst weitere sechs Monate später wirksam.

Bei Zustimmung zu konkreten Maßnahmen und einer konkreten Erhöhung schon im ersten Schritt, liegt eine Modernisierungsvereinbarung vor, welche den gesetzlichen Schutz der MieterInnen verkürzt und zu den genannten Nachteilen führen kann.