"Liebe taz..." Abschiebung nach 10 Minuten - betr.: Abschiebung nach anonymen Anruf?, taz vom 10.2.1997

Betr.: Abschiebung nach anonymem Anruf? taz vom 10.2.1997

1. Eine „Massenbefragung“ von 80 Afrikanern hat nie stattgefunden. Richtig ist, daß am 19.11.1996 28 afrikanische Asylbewerber zwecks Klärung ihrer Staatsangehörigkeit befragt wurden.

2. Die Befragungen haben nicht im 3-Minuten-Takt stattgefunden. Die Gespräche haben durchschnittlich länger als zehn Minuten gedauert.

3. Im Fall des angeblich liberianischen Staatsangehörigen Asco M., der bei der Befragung als Ghanaer identifiziert wurde, hat die ghanaische Botschaft keineswegs erklärt, daß er kein ghanaischer Staatsangehöriger sei. Sie hat vielmehr die Paßausstellung verweigert, weil Asco M. sich nicht zur ghanaischen Staatsangehörigkeit bekannt hat.

4. Die Befragung der Afrikaner ist nicht aufgrund eines beim Ortsamt Burg-Lesum eingegangenen anonymen Hinweises erfolgt. Sie ist vielmehr aufgrund der Erfahrungen einer anderen Ausländerbehörde von uns veranlaßt worden. Dem Ortsamt sind im übrigen auch nicht 16, sondern 12 Namen und nicht irgendwelche Herkunftsländer, sondern ausschließlich Gambia mitgeteilt worden. Von diesen 12 Personen sind am 19.11.1996 sieben befragt worden.

5. Falsch ist auch die von Ihnen zitierte Behauptung von Herrn Caspar, die Betroffenen wären bisher geduldet worden, weil sie wegen Bürgerkriegs in ihre Heimat nicht abgeschoben werden könnten. Richtig ist hingegen, daß die Duldungen erteilt wurden, weil die Betroffenen ihre wahre Staatsangehörigkeit nicht preisgegeben haben.

In der Annahme, daß auch Sie an einer korrekten Information Ihrer Leser interessiert sind, bitten wir Sie um eine entsprechende Richtigstellung, zumindest bitten wir unsere Darstellung als Leserbrief zu veröffentlichen. Abschließend möchten wir Ihnen noch mitteilen, daß von den befragten 23 Afrikanern 10 zum Zwecke der Abschiebung festgenommen wurden. 8 von ihnen wurden abgeschoben, die anderen beiden wurden aus der Abschiebungshaft entlassen, weil die jeweiligen Botschaften keine Pässe ausgestellt haben. Die Ausländerbehörde wird auch künftig alle legalen Möglichkeiten nutzen, um die Staatsangehörigkeit abgelehnter Asylbewerber zu klären.

Dieter Trappmann, Leiter der Ausländerbehörde

Anmerkung der Redaktion: Leserbriefe werden nach einem internen Beschluß unkommentiert abgedruckt.