■ Ein ganz normaler Dienstag auf dieser Welt
: Gute und schlechte Nachrichten

Wenn Sie sich am Dienstag abend gefragt haben, warum Ihr Dienstag so ein durchschnittlicher Dienstag war, dann leben Sie nicht in den USA und sind außerdem kein Taxifahrer.

Wie die Nachrichtenagentur APD meldet, hatte der Taxifahrer David Hacker aus Las Vegas gerade seine Schicht beendet, als er auf dem Rücksitz eine Brieftasche aus Alligatorleder entdeckte. Inhalt: 25.000 Dollar, ungefähr sein Jahresverdienst. Er dachte sofort, daß Gott ihn auf die Probe stellen wollte. Er hatte nämlich Wochen zuvor gebetet, daß Gott ihm im Kampf gegen eine Krankheit helfe. Hacker brachte also die Brieftasche zu ihrem Besitzer zurück, der an einem Spieltisch stand. „Ich habe mindestens 150mal danke gesagt“, erinnert sich Lance Dykes. „Ich war sprachlos.“ Zum Dank schenkte er Hacker erst mal 5.000 Dollar in bar und lud ihn dann ein, eine Woche sein Gast zu sein. Beide verbrachten die Woche mit Casinobesuchen und einem Essen in einem edlen Restaurant. „Es war ein tolles Wochenende“, sagte Hacker. „Aber es ist auch schön, wieder in der Realität zu sein.“

Weniger nett endete die Schicht eines Fahrers in Manchester/USA (APD). Richard Cromlish wollte einen Mann nicht einsteigen lassen, weil der partout seine Zigarette nicht ausmachen wollte. Aber der Fahrgast sprang einfach in das Fahrzeug und griff nach dem Lenkrad. Cromlish zog eine Pistole und feuerte dem Eindringling je zweimal in die Brust und in die Leistengegend. Jetzt wurde er wegen Totschlags angeklagt. „Richie ermahnte ihn, seine Zigarette auszumachen, weil es das Gesetz verlangt und nicht, weil ihm das Gesicht nicht paßte“, sagte Simon Musat von Cromlishs Taxifirma.

Langweilig muß der Dienstag auch all jenen vorgekommen sein, die keinen Kontakt zur bunten Welt der Justiz pflegen. Im Wundertropfen-Prozeß vor dem Nürnberger Landgericht sagten nämlich erstmals Patienten als Zeugen aus (dpa). Ihre Aussagen sollen der 3. Strafkammer helfen, die Praktiken eines 53jährigen Facharztes für Urologie besser einschätzen zu können. Der Mediziner sowie zwei weitere Beschuldigte sind wegen gemeinschaftlichen Betrugs in 146 Fällen angeklagt. Sie sollen den zum Teil schwerkranken Männern und Frauen 6.000 Mark teure Tropfen als angebliches Wundermittel verkauft haben. Die Tropfen sind nach Einschätzung von Sachverständigen zwar harmlos, aber auch praktisch wirkungslos.

Derweil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde von drei britischen homosexuellen Sadomasochisten gegen ihre Haftstrafen zurückgewiesen (dpa). Die drei 54, 50 und 62 Jahre alten Männer, von denen einer zwischenzeitlich verstorben ist, waren 1990 wegen gegenseitiger Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten daraufhin in Straßburg geklagt, daß ihre Verurteilung gegen das Grundrecht auf Achtung ihres Privatlebens verstieß. Die Straßburger Richter aber befanden, der Staat habe das Recht, den Tatbestand der Körperverletzung auch auf sadomasochistische Praktiken auszudehnen und wiesen die Argumente der Beschwerdeführer zurück.

Als eine ausgesprochen gute Nachricht darf dagegen ein Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (dpa) gewertet werden: Ehemänner müssen von ihren Frauen nicht über „fremde“ Kinder aufgeklärt werden. Es geht sie gar nichts an, ob das scheinbar gemeinsame Kind einem „Seitensprung“ entstammt. Es stellt also noch keine sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung des Mannes dar, wenn die Frau den Ehebruch nicht offenbart und ihren Gatten im guten Vaterglauben läßt.