■ Am Rande
: Zinsabschlagsteuer ist verfassungsgemäß

Berlin (taz) – Die seit 1993 geltende Besteuerung von Zinseinkünften ist verfassungsgemäß. Das stellte jetzt der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil fest. Der klagende Steueranwalt hatte argumentiert, die automatische Zinssteuer verletze den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, weil nur die Dummen ihre Zinseinkünfte bei deutschen Banken versteuern, während alle anderen ihr Geld lieber ins Ausland verschieben und den Fiskus so umgehen. Das mochte der Bundesfinanzhof nach Anhörung der Bundesregierung nicht so sehen. Der Kläger kann noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (AZ VIII R35/95)