Keine Einreise für zu Unrecht abgeschobenen Türken

■ Probleme zwischen Ausländerbehörde und Generalkonsulat in Istanbul

Der vor zwei Wochen rechtswidrig nach Istanbul abgeschobene Tamer F. ist immer noch nicht zurück in Berlin. Nach Angaben seines Anwalts Peter Meyer gebe es rechtliche Probleme zwischen der Ausländerbehörde und dem Generalkonsulat in Istanbul, das für die Ausreise von Tamer F. verantwortlich ist. Die Ausländerbehörde hatte dem 19jährigen nach Bekanntwerden seiner unrechtmäßigen Abschiebung eine Erlaubnis erteilt, wieder nach Berlin einzureisen. Die, so Meyer, habe das Generalkonsulat allerdings nicht akzeptiert. Die sogenannte Betretenserlaubnis, die die Einreise innerhalb von zwei Wochen genehmigt, ist am Wochenende abgelaufen.

Die absurde Begründung des Generalkonsulats: Statt einer kurzfristigen Einreiseerlaubnis hätte Tamer F. ein Visum erhalten müssen – das jedoch wurde vom Generalkonsulat bisher auch nicht erteilt. „Die Ausländerbehörde hat nicht richtig abgeklärt, wie Tamer F. schnellstens wieder einreisen kann“, ärgert sich Rechtsanwalt Meyer über den bürokratischen Aufwand und die Verzögerung der Ausreise.

Auch Tamer F.s Abschiebung wurde durch einen Fehler der Ausländerbehörde verursacht, weil der „Notdienst“ der Behörde ein Fax nicht rechtzeitig weitergeleitetet hatte. Der in Berlin geborene und aufgewachsene Tamer F. hatte in der Jugendstrafanstalt Plötzensee eine zweijährige Haftstrafe wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung abgesessen und sollte deshalb ausgewiesen werden. Sein Rechtsanwalt hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied , daß F. bis zu endgültigen Klärung nicht abgeschoben werde dürfe. Per Fax informierte das OVG daraufhin den „Notdienst“ der Ausländerbehörde, um das Verfahren zu stoppen. Das Fax wurde von einer Sachbearbeiterin jedoch nicht an die Vollzugspolizei weitergeleitet, und Tamer F. wurde vor zwei Wochen nach Istanbul abgeschoben. Dort wohnt er seitdem bei seinem Onkel.

Rechtsanwalt Peter Meyer hofft nun, daß die Ausländerbehörde jetzt tatsächlich ein Visum für Tamer F. beim Generalkonsulat bekommen wird. Es sei jedoch völlig unklar, wie lange das dauere. Wenn Tamer F. tatsächlich wieder nach Berlin eingereist ist, hängt sein weiterer Aufenthalt von dem endgültigen Beschluß des OVG ab. Fällt dieser positiv aus, kann Tamer F. in seiner Heimatstadt bleiben, bei einem negativen Ergebnis muß der 19jährige für immer zurück in die Türkei. Julia Naumann