Zielscheibe Datenschutz

■ CDU und SPD gegen „Tatenschutz“

CDU- und SPD-Fraktion haben gestern im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses einen Prüfantrag an den Senat verabschiedet. Der Senat soll feststellen, in welchen Bereichen Datenschutzbestimmungen „mit schutzwürdigen Belangen der Öffentlichkeit“ kollidieren. Gemeint ist beispielsweise die Verfolgung von Straftätern oder der Mißbrauch von Sozialleistungen.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Der bündnisgrüne Fraktionschef wertete den Vorstoß als „neuen Angriff“ auf den Datenschutz. Dieser solle nach dem Motto „Datenschutz ist Tatenschutz“ „geschleift“ werden. Der Prüfauftrag diene dazu, neue Angriffspunkte ausfindig zu machen.

Wie der Datenschutzbeauftragte der Senatsverwaltung für Soziales vor dem Ausschuß mitteilte, ist das umstrittene Rundschreiben, mit dem die Sozialämter zum verlängerten Arm der Polizei gemachten werden sollten, in überarbeiteter Form am 14. Februar verabschiedet worden.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka hatte Einspruch eingelegt gegen das Ansinnen der Innenverwaltung, daß Sozialämter der Polizei den momentanen Aufenthaltsort nichtdeutscher Sozialhilfeempfänger mitteilen müssen. Dies soll analog für Ausländer gelten, die sich an die Jugendämter wenden. Der Inhalt der neuen Anweisung war gestern nicht in Erfahrung zu bringen. win