■ Mit Lomé auf du und du
: Zum Wohl der Reichen

1975 wurde das erste Kooperationsabkommen zwischen den damals neun Mitgliedern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und 46 Staaten aus Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum (AKP) geschlossen. 1980, 1985 und 1990 sind die nach der Hauptstadt Togos benannten Verträge überarbeitet worden.

Ursprünglich stärker als Handels- und Kooperationsabkommen konzipiert, wird heute im Rahmen des Lomé-IV-Vertrages der Löwenanteil der Entwicklungszusammenarbeit der EU abgewickelt. Mittlerweile sind an dem Abkommen 15 EU- Staaten beteiligt und 70 Staaten aus den AKP-Regionen, in denen über eine halbe Milliarde Menschen leben. 41 dieser Länder zählen zu den ärmsten der Welt (LDCs).

In der Broschüre „20 Fragen und Antworten zum Abkommen vom Lomé“ begründet die Europäische Kommission, warum die EU ihre Entwicklungszusammenarbeit nicht einstellen dürfe: „Wir würden uns den Zugang zu wichtigen Märkten abschneiden. Im übrigen fließen von 100 Ecu Entwicklungshilfe 48 Ecu in die Gemeinschaft zurück.“ Für den Zeitraum 1996 bis 2000 ist zur Unterstützung der AKP-Staaten ein Gesamtetat von 14,625 Millarden Ecu festgelegt worden. Das sind zum derzeitigen Kurs 5,645 Milliarden Mark pro Jahr. Der Anteil der Entwicklungshilfe am Gesamtetat der EU liegt bei drei Prozent. Das macht für jeden EU-Bürger 64 Ecu pro Jahr, wobei die reichen Staaten höhere Anteile finanzieren.

Die EU nutzt im Rahmen des derzeit laufenden Lomé-Vertrages verschiedene Instrumente. Sie sind im Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zusammengefaßt. In diesen Topf fließen 35 Prozent der Gemeinschaftshilfe. Die Mittelvergabe aus dem EEF richtet sich vornehmlich nach gemeinsam mit den Empfängerländern abgesprochenen Prioritäten. In den letzten Jahren sind die Mittel aus dem EEF immer stärker Bedingungen unterworfen worden. So sollen die Empfängerländer seit 1984 zum Beispiel die Menschenrechte achten.

Aus dem EEF wird auch das Stabex-Abkommen finanziert. Es macht zirka neun Prozent der AKP-Transfers aus und dient zur Stabilisierung der Exporterlöse der AKP-Staaten bei landwirtschaftlichen Rohstoffen. Das Kürzel Sysmin bezeichnet ein vergleichbares Handelsabkommen für den Bergbau. Weitere zehn Prozent der Gemeinschaftshilfe an die AKP-Staaten sind in Fonds für Strukturanpassungsmaßnahmen zusammengefaßt. Uwe Kerkow