Lieber mehr nachdenken

„Sie dürfen doch nicht einfach unserer Werbung glauben!“ bittet der Anwalt von C.H. Beck. Gegenüber der potentiellen Kundschaft hatte der Verlag die Volltext- CD-ROM-Ausgabe seiner Zeitschriften als etwas revolutionär Neues präsentiert. Gleichzeitig mußte er nun vor Gericht (siehe nebenstehenden Artikel) belegen, daß er eigentlich alten Wein in neuen Schläuchen anbietet.

Leichter mit dem Lob hat es da Kurt Stockmann vom Kartellamt. Er will verhindern, daß auch „Nicht-Bücher“ die marktfeindliche Preisbindung erhalten. Er schwärmt: „Diese Volltext-CD-ROM ist ein großartiges Erzeugnis!“ Bei soviel Subjektivität wollte auch BGH-Präsident Karlmann Geiß nicht zurückstehen: „Ich finde diese Dinge da nicht so gut. Das verleitet doch nur zur Oberflächlichkeit. Man sollte lieber mehr nachdenken.“ chr