Ostwerften bekommen noch eine Milliarde Mark

■ Die EU-Kommission billigt nach dem „Vulkan“-Desaster erneut Subventionen

Brüssel/Berlin (dpa/taz) – Die EU-Kommission hat sich gestern für die Genehmigung erneuter Staatsbeihilfen für die früheren Vulkan-Töchter MTW-Schiffswerft in Wismar und die Volkswerft Stralsund ausgesprochen. Sie schlägt dem Ministerrat vor, am 24. April in Luxemburg deutsche Beihilfen in Höhe von über einer Milliarde Mark für beide Werften zu genehmigen. Die Behörde hat damit einen Vorschlag von Wettbewerbskommissar Karel van Miert gebilligt.

Die Kommission schlägt vor, daß die MTW 450 Millionen Mark und die Volkswerft 590 Millionen Mark aus deutschen Steuergeldern bekommen darf. Damit sollen von 1996 bis Ende 1998 Betriebs- und Wettbewerbsbeihilfen für Aufträge, Sozialmaßnahmen sowie Bürgschaften für die Werften finanziert werden. Der Vorschlag verweist ausdrücklich darauf, daß bei den ostdeutschen Werften und auf der Vulkan-Werft in Bremen- Vegesack Kapazitäten abgebaut werden müssen. Dies habe die Bundesregierung verbindlich zugesagt. Die Werft in Bremen-Vegesack werde geschlossen und damit 225.000 Bruttoregistertonnen (BRT) von Deutschland abgezogen. In Ostdeutschland sollen die Schiffbaukapazitäten bei 327.000 BRT bis zum Jahr 2000 begrenzt werden.

Dänemark, Finnland und Großbritannien haben große Vorbehalte gegen die erneuten Subventionen. Sie halten die Beihilfen für wettbewerbsverzerrend. Ein Großteil der gestern genehmigten Beihilfen war bereits früher genehmigt. 577 Millionen Mark von MTW und 270 Millionen Mark der Volkswerft verschwanden allerdings beim Bremer Vulkan Verbund, der bis zu seinem Konkurs Anfang 1996 Eigner der Ostseewerften war. Im Sommer einigten sich die Treuhand-Nachfolgerin BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) und das Land Mecklenburg-Vorpommern auf eine erneute Verstaatlichung der Werften. Sie werden die Subventionen zahlen.

Ein Sprecher der EU-Kommission sagte, daß schon in der kommenden Woche die Kommission versuchen könne, Teile der zweckentfremdeten Gelder von den Unternehmen abzuziehen, die davon profitiert haben.