Asterix streitet um seinen Marktwert

■ Für die Endung „-ix“ soll ein Hobbyhistoriker 500.000 Mark zahlen

Berlin (taz) – Asterix ist schon eine Marke! Die will mit allen Mitteln verteidigt sein und ist teuer. Michael M. aus Remscheid ist von den Anwälten des Comiczeichners Uderzo zu 300.000 Mark Streitwert verklagt worden. Weiter soll er 500.000 Mark zahlen, jedesmal wenn er das Wort „Historix“ benutze. Hintergrund ist nicht etwa, daß der Hobby-Historiker und Computerfreak Idefix, den treuen Hund von Asterix-Kumpan Obelix, geklaut hat. Nein, er hatte nur beim Deutschen Patentamt in München ein geschichtliches Computerlernprogramm für Jugendliche unter eben diesem Namen, „Historix“, angemeldet. Das wurde ihm nun zum Verhängnis.

Michael M., im bürgerlichen Leben Funktionär bei der Industriegewerkschaft Metall, wollte etwas Geld aus seinen Hobbys Geschichte und Computer schlagen. Vor drei Jahren fand er einen Verlag, der Interesse an seinem Lernprogramm zeigte. Um das Programm als geschützte Marke eintragen zu lassen, ging er zum Patentamt: „Eigentlich wollte ich es ja Historia nennen, aber das gab es schon. Dann habe ich eben Historix genommen.“ Und damit fing die Geschichte an, die Michael M. neue Einblicke in die Rechtswelt verschaffte. Uderzos Anwälte Pagenberg und Partner legten beim Patentamt in München Einspruch ein. „Historix“ erinnere an die Namen der Einwohner in dem kleinen Dorf irgendwo in Gallien. Hinkelstein des Anstoßes: Asterix ist nicht etwa nur eine wohlbekannte Comicfigur, sondern auch ein eingetragenes und somit geschütztes Markenzeichen. „Solche Trittbrettfahrer wie Herr M., die Asterix' Berühmtheit für sich nutzen wollen, gibt es Hunderte pro Jahr“, sagt der Anwalt Jochen Pagenberg.

Dem sogenannten Trittbrettfahrer Michael M. flatterte gleich nach der Anmeldung beim Patentamt eine Unterlassungserklärung ins Haus: Er solle die Anmeldung sofort zurücknehmen und auch gleich alle bisher entstandenen Kosten, zum Beispiel die Anwälte des Asterix-Vaters, bezahlen. „Ich wußte gar nicht, wie mir geschah. Ich hatte doch eigentlich nur ein Programm angemeldet“, sagt Michael M.

Das Patentamt entschied aber bisher für Michael M. Bekannt sei eben nicht die Marke Asterix, so deren Mitarbeiter, sondern lediglich die Comicfigur. Außerdem handele es sich bei dem Computerprogramm um ein „relativ hochwertiges Gut“. Flüchtige Käufe im Vorbeigehen und damit eine Verwechslung seien dadurch ausgeschlossen, so das Argument des Patentamtes. Nachdem die Anwälte Uderzos beim Patentamt nicht landen konnten, zogen sie vor das Münchner Landgericht.

Asterix ist ohne Frage berühmt, und deswegen koste die „schmarotzerische und damit sittenwidrige Annäherung“ pro Wort 500.000 Mark, heißt es in der Klageschrift gegen Michael M. „Dabei“, sagt Anwalt Pagenberg, „waren wir noch gnädig.“ Denn in Wirklichkeit sei Asterix noch „viel mehr wert“. Nathalie Daiber