Lehrer sollen mehr unterrichten

■ Senat beschloß Gesetzesentwurf / Arbeitszeitmodell umstritten

Damit LehrerInnen ab dem kommenden Schuljahr zu zwei Stunden mehr Unterricht verpflichtet werden können, hat der Senat gestern einen Gesetzentwurf beschlossen. Für GrundschullehrerInnen gilt dann 28 Stunden Unterricht, für die Sek-1-LehrerInnen 27 Stunden, für die Sek-2 25 Stunden. Eine der beiden zusätzlichen „neuen“Stunden könnte später einmal im Rahmen eines „Lebensarbeitszeitkontos“angerechnet werden. Eine Entscheidung darüber, so Kahrs, wird von der Unterrichtsversorgung in den kommenden Jahren abhängen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.

Umstritten war der Gesetzentwurf der Bildungssenatorin, weil darin das neue „Arbeitszeitmodell“, das auch andere als Unterrichtstätigkeiten formal bewertet, geregelt werden sollte. Außer den drei Schulen, die sich zum 1.2. zu dem Modellversuch entschieden hatten, würden neun weitere Grund- und Sek-1-Schulen das Modell gern für sich anwenden. Da darüber mit der CDU keine Einigkeit herzustellen war, regelt das Gesetz, daß die Bildungsdeputation weitere Modellschulen genehmigen muß. Unter Sek-2-Zentren und Gymnasien scheint kein Interesse an dem neuen Arbeitszeitmodell zu bestehen. Für angestellte Lehrer, etwa ein Drittel der 6.000 Lehrkräfte, gilt dabei laut Tarifvertrag die 38,5-Stundenwoche. K.W.