Sieg für Aidskranken

■ Abgeschobener Tunesier darf zur Behandlung nach Frankreich zurück

Paris (taz) – Ali B. darf nach Frankreich zurückkommen. Sofort. Die übereifrige Abschiebung des 39jährigen aidskranken Tunesiers, die Anfang Februar massive Proteste in Frankreich ausgelöst hatte, ist ungültig. Dies entschied am Dienstag das Verwaltungsgericht in der ostfranzösischen Stadt Grenoble – eine Ohrfeige für das Innenministerium.

Eine Stunde lang hatten am 7. Februar Mitglieder der Aidshilfeorganisation „Aides“ und der Immigranten-Hilfsorganisation „Cimade“ ein Schiff im Hafen von Marseille blockiert, das Ali B. zwangsweise in sein „Heimatland“ zurückbringen sollte. Am Morgen desselben Tages hatte „Cimade“ die Europäische Menschenrechtskommission angerufen. Selbst das französische Gesundheitsministerium hatte vor der Gefahr gewarnt, die der Abbruch der Tritherapie, die gegenwärtig in Tunesien nicht erhältlich ist, für die Gesundheit von Ali B. bedeute. Vergeblich: Das Innenministerium setzte sich durch. Der aidskranke Mann, der aufgrund seiner Krankheit seit 1988 eine Wohnberechtigung für Chambéry bei Grenoble hatte, wurde als „Bedrohung für die öffentliche Ordnung“ abgeschoben.

Ali B., der 23 Jahre seines Lebens in Frankreich verbracht hat, war im Jahr 1984 bereits einmal abgeschoben worden, hatte aufgrund seiner Krankheit jedoch später eine französische Wohnberechtigung bekommen. Normalerweise kann bei schweren Krankheiten wie seiner eine Abschiebung verhindert werden – vorausgesetzt, die Betroffenen wissen sich zu verteidigen und Hilfsorganisationen sind eingeschaltet. Mehrfach konnten Hilfsorganisationen und Anwälte in den vergangenen Monaten Schwerkranke im allerletzten Moment aus der Abschiebehaft holen.

Im Fall von Ali B. begründete das Innenministerium seinen Eifer mit dem Strafregister des Mannes – Beschaffungskriminalität aus dem Drogenmilieu, die ihm mehrmonatige Gefängnisstrafen eingebracht hat. dora