Gegenverkehr

In der Barstraße in Wilmersdorf gibt es eine Berliner Rarität zu bestaunen. Nur mit dem Rad darf man von der Berliner Straße Richtung Fehrbelliner Platz durchfahren. Allerdings sind hier Fahrbahn und Radweg durch Parkplätze (für Autos) getrennt. Im wilderen SO 36 gibt es immerhin eine Stelle, die einer unechten Einbahnstraße ähnelt. Auf der Reichenberger Straße, vom Erkelenzdamm kommend, dürfen nur Fahrräder, Taxen und Busse zum Kottbusser Tor fahren. Ihr Weg führt tatsächlich über eine normale Fahrbahn, ist aber von der Gegenrichtung, in der auch Autos fahren dürfen, durch eine lange Verkehrsinsel getrennt. Mit entgegenkommenden Fahrrädern braucht ein Autofahrer auf seiner klar begrenzten Spur also doch nicht zu rechnen.

Gerade die Gewöhnung an entgegenkommende Radler ist es aber, auf die Fahrradaktivisten setzen. Die Einbahnstraßenregelungen gebe es schließlich nur, weil die Straße für zwei Autos zu eng sei. An Gegenverkehr für Fahrräder habe man früher schlichtweg nicht gedacht. „Es macht verkehrstechnisch keinen Sinn, dieses Verbot aufrechtzuerhalten“, folgert Martin Schlegel, verkehrspolitischer Sprecher des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Berlin.

Aus Vorsicht würde sicher auch nicht allzu forsch gegen den Strom geradelt: „Radfahrer sind sowieso immer in der Defensive.“ Da die Straßenverkehrsordnung nicht geändert wird, gilt in der Berliner Radwegepolitik weiterhin die Grundregel, die Herta Sablatnig von der Senatsverwaltung für Bauen und Verkehr zusammenfaßt: „In Einbahnstraßen erlauben wir das Radfahren in der Gegenrichtung nur, wenn man den Radfahrverkehr durch eine Abgrenzung richtig sichern kann.“ mf