Rückweg in den Knast geebnet

■ Bewährungs- und Gerichtshelfer halten Stellenkürzungen von Justizsenatorin Peschel-Gutzeit bei den Sozialen Diensten für unvertretbar. Jeder rückfällige Proband, der im Knast landet, kostet „zehnfach“

Schwere Geschütze gegen Justizsenatorin Lore-Maria Peschel Gutzeit (SPD) haben die Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher BewährungshelferInnen aufgefahren: Peschel-Gutzeit bedrohe „den Rechtsfrieden“ und sei im Begriff, „Berlin zum Vorreiter einer restriktiven Kriminalpolitik zu machen“. Grund der geballten Kritik sind die Sparmaßnahmen zu Lasten der Sozialen Dienste (Bewährungs- und Gerichtshilfe) sowie die neu überarbeiteten Ausführungsvorschriften für deren Arbeitsorganisation.

Bislang waren die 148 Gerichts- und BewährungshelferInnen (Stand November 1996) bei der Justizhauptverwaltung angesiedelt und hatten keinen eigenen Haushaltstitel. Aufgrund eines Senatsbeschlusses soll dies am 1. April anders werden. Fortan werden die Sozialen Dienste eine „Sonderbehörde“ sein, die laut Justizstaatssekretär Detlef Borrmann (SPD) dann eine Eigenständigkeit haben wird „wie der Generalstaatsanwalt“. Die Fachaufsicht obliegt aber weiterhin der Justizsenatorin.

Bevor sie Sonderbehörde werden, mußten die Sozalen Dienste aber personell noch kräftig bluten. 13 Stellen sind schon weg, 26 weitere sollen nach Angaben der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft bis 1999 folgen. Das seien „mehr als 25 Prozent“ der Gesamtstellen, heißt es. Bislang sei jeder Bewährungshelfer für ungefähr 65 Probanden zuständig gewesen, nun würden es 80 und mehr werden. Ende 1993 standen 4.713 Menschen unter Bewährungsaufsicht, 1996 waren es bereits 5.645. Die Arbeitsgemeinschaft ist davon überzeugt, daß diese Sparpolitik nach hinten losgehen wird. Jeder Straftäter, der rückfällig werde und im Knast lande, koste rund 230 Mark täglich und damit „zehnfach“.

Für unannehmbar wird auch die vom Hause Peschel-Gutzeit überarbeitete „Allgemeine Verfügung über die Organisation der Sozialen Dienste“ gehalten. In dem Entwurf wird dem Bewährungshelfer zum Beispiel auferlegt, künftig schon beim „Verdacht einer Straftat“ einen Zwischenbericht an das Gericht zu verfassen. Unter solchen Bedingungen könne zu drogenabhängigen Probanden keine vertrauensvolle Beziehung mehr hergestellt werden, sind die Helfer sicher.

Justizstaatssekretär Borrmann wies die Kritik entschieden zurück. Die Sonderbehörde stehe nach den Kürzungen „nicht schlechter“ da als die der meisten anderen Bundesländer. Immerhin räumte Borrmann aber ein, daß die Sozialen Dienste in personeller Hinsicht „deutlich mehr abspecken mußten“ als Gerichte und Staatsanwaltschaft. Dies liege daran, daß die Sozialen Dienste bisher „systemwidrig“ im Haushalt der Hauptverwaltung angesiedelt waren und damit auch stärker den Stellenkürzungen unterlagen. Die Aufregung über die neue „Allgemeine Verfügung“ vermochte der Staatssekretär dagegen nicht zu teilen. Er sprach von einer „brauchbaren Arbeitshilfe, die wirklich nicht schlecht ist“.

Der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Norbert Schellberg, bezeichnete die Sonderbehörde als „Fake“. Statt im Sinne der Verwaltungsreform die dezentrale Fachverantwortung zu stärken, habe die Justizsenatorin selbst das kleinste Detail geregelt. Bei der Haftvermeidung „streicht sie, wo sie kann, aber für Knastneubauten macht sie Millionen locker“, kritisierte Schellberg.

Auch der stellvertretende Vorsitzende des Hauptrichterrates, Hans-Joachim Baars, ist davon überzeugt, daß „für jeden Bewährungshelfer, der heute eingespart wird, morgen neue Zellen im Knast gebaut werden müssen“. Plutonia Plarre