Gen-Hinweis kommt

■ EU-Kommission will Kennzeichnung auch bei Lebensmittel-Rohstoffen

Brüssel (taz) – Genetisch verändertes Saatgut und andere Produkte, die später in Lebensmitteln landen, sollen künftig gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind allerdings elf Genprodukte, für die bereits ein Antrag auf Marktzulassung vorliegt. Die EU- Kommission legte gestern eine entsprechende Ergänzung zur sogenannten Freisetzungsrichtlinie vor. Die endgültige Entscheidung liegt bei einem Ausschuß der 15 Mitgliedsstaaten der EU.

Bisher ist nur die Kennzeichnungspflicht für fertige Genlebensmittel geregelt. Nach der Novel- food-Verordung, die Mitte Mai in Kraft treten soll, müssen solche Produkte mit einem EU-weit einheitlichen Aufdruck kenntlich gemacht sein.

Verbrauchergruppen hatten schon lange kritisiert, daß eine verläßliche Kennzeichnung der Lebensmittel kaum zu erwarten sei, solange die Vorprodukte nicht durchgehend einen Hinweis auf ihre Labor-Vergangenheit tragen. Da sich die Verunsicherung der Verbraucher auch auf einige Regierungen übertragen hat, die österreichische etwa oder die dänische, sah die EU-Kommission immer größere Schwierigkeiten bei der Neuzulassung von Gen-Saatgut auf sich zukommen. Mit der Ausweitung der Kennzeichnungspflicht will sie die Ängste der Verbraucher vor der schönen neuen Biotech-Welt lindern.

Um die Industrie nicht zu sehr zu verunsichern, hat die EU-Kommission allerdings elf Genprodukte von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, für die bereits ein Antrag auf Zulassung vorliegt – Produkte wie Raps, der Gen-Mais von Ciba-Geigy und das Soja von Monsanto. Man könne so etwas nicht rückwirkend machen, rechtfertigte die dänische EU-Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard die geplanten Gesetzeslücken. Anstatt die Zulassungen, die ja noch ausstehen, von der Kennzeichnung abhängig zu machen, will Bjerregaard die Firmen zu einer freiwilligen Etikettierung ermuntern. Alois Berger