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PDS rettet Statt Partei...

■ ... und auch die Hamburger Regierung: Juristische Gutachten liegen jetzt vor

Am PDS-Wesen wird die Statt Partei jetzt wohl doch genesen. Die beiden von der Hamburger Bürgerschaft bestellten Gutachten liegen seit gestern vor: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG), der PDS den Gruppenstatus im Bundestag zuzuerkennen, läßt sich nach Ansicht der Gutachten auf die Statt Partei übertragen.

Die VerfassungsrichterInnen hatten entschieden, so Fritz Ossenbühl, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht in Bonn, daß auch Abgeordneten einer Nicht-Fraktion die parlamentarische Arbeit nicht versagt werden dürfe. Und die findet in einem fleißigen deutschen Parlament nun mal in den Ausschüssen statt. Bedenken gegen die Übertragbarkeit, die sich auf das unterschiedliche Wahlrecht stützten – die PDS war über Direktmandate in Umgehung der 5-Prozent-Klausel in den Bundestag gekommen – hat der Bonner Jurist nicht. Zwar sieht das Hamburger Einstimmen-Wahlrecht eine strengere 5-Prozent-Sperrklausel vor. Doch das BVG habe die Mitwirkung in den Ausschüssen und die Sperrklausel in keinen zwingenden Zusammenhang gestellt, so Ossenbühl.

Ein Herz für Schrumpf-Stattianer hat auch der ehemalige Hamburger Verfassungsrichter Walter Stiebeler. In seinem Gutachten betont er, daß die „5 Unabhängigen“ allein schon wegen des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen nicht ausgeschlossen werden könnten. Es dürfe keinen Status des minderen Rechts für fraktionslose Abgeordnete geben. Allerdings hätten die Grauen keinen Anspruch darauf, ihren Gruppenstatus in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft festzuklopfen. Und Fraktionszuschüsse oder ein Äquivalent stehe ihnen auch nicht zu.

Mit dem Segen beider Gutachten ist die rot-graue Kooperation nun gerettet. Die SPD hatte die Aufkündigung der Kooperation angedroht,falls Rot-Grau die Mehrheit in den Ausschüssen nicht wiederbekommen sollte. Die Statt Partei war nach dem Wegnerschen Austrittsdrama aus allen Ausschüssen rausgeflogen. Am morgigen Donnerstag trifft der Ältestenrat eine endgültige Entscheidung. Oppositionelles Rumzicken oder andere Bedenken werden nicht erwartet.

Silke Mertins

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