Alibi nicht überprüft

■ Lübecker Brand: Grevesmühlener gestern wegen Autodiebstahls verurteilt

Zwei der drei Angeklagten sind keine Unbekannten. Heiko P. und Dirk T., die sich gestern vor dem Lübecker Amtsgericht wegen besonders schweren Diebstahls verantworten mußten, gehören zu den vier „Grevesmühlenern“, die in Verdacht geraten waren, an dem Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim an der Lübecker Hafenstraße beteiligt gewesen zu sein. In der Brandnacht waren sie mehrfach in Tatortnähe gesichtet worden. Einer der zahlreichen Autoaufbrüche, über die gestern verhandelt wurde, fand genau in dieser Nacht statt.

Doch die Frage, ob der Autodiebstahl auch als Alibi für die beiden Grevesmühlener taugt, blendete das Gericht gestern aus. Kein einziges Mal wurde nach einer Uhrzeit gefragt. „Hier geht es nur um ein Verfahren gegen geständige Autoaufbrecher und nicht darum, was die Angeklagten in dieser Nacht in Lübeck noch gemacht haben“, bemühte sich Ankläger Günter Möller, die Bedeutung des Verfahrens zu herunterzuspielen. Warum er allerdings als leitender Lübecker Oberstaatsanwalt in dem erstinstanzlichen „Bagatell-Verfahren“selbst die Anklage führte, blieb sein Geheimnis.

Noch eine weitere Personalie ließ die Beobachter stutzen. Als Verteidiger des dritten Angeklagten, Marco K., fungierte Ulrich Haage – der Anwalt, der im Brandprozeß als Nebenkläger-Beistand der Familie el Omari als unermüdlicher Assistent der Staatsanwaltschaft im Einsatz ist. Sein Mandant stand zwar nie im Verdacht, am Brandanschlag beteiligt gewesen zu sein, doch er ist der Neffe des Mitangeklagten Heiko P. Eine „Interessenkollision“konnte Haage jedoch „nicht erkennen“.

Das unter diesen Vorzeichen stehende Strafverfahren verlief reibungslos. Die Angeklagten legten Geständnisse ab, belasteten sich nach Kräften. Fast schien es, als wollten die Beschuldigten durch ihre umfassenden Schilderungen beweisen, daß sie mit dem Autoklau viel zu beschäftigt waren, um nebenbei noch einen Brandanschlag zu verüben. „Ohne dieses Geständnis“, so Richter Lehnert, „hätte es wohl nur eine Verurteilung wegen einfachen Diebstahls geben können“.

So aber wurden die drei Angeklagten wegen schweren Diebstahls zu Geld- bzw. Haftstrafen verurteilt. Marco Carini