Oh, diese Weiber!

Geht's um die sprachliche Gleichstellung, so tun sich die Dienstherren der Uni schwer  ■ Von Karin Flothmann

Frauenförderung macht sich immer gut, das weiß auch Wissenschaftssenator Leonhard Hajen (SPD). In der geplanten 15. Version des Hamburgischen Hochschulgesetzes hat er sie denn auch mehrfach in Paragraphen festgeschrieben. Frauenbeauftragte an allen Fachbereichen sollen künftig über Frauenförderpläne nachdenken. Geht es um die Lehre, so sollen Frauen bei gleichwertiger Qualifikation natürlich bevorzugt werden, zumindest so lange, bis sie die Hälfte aller ProfessorInnen stellen. Hajens Ziel ist politisch höchst korrekt: Frauen sollen endlich auch in der Uni nicht nur als Studentinnen, Sekretärinnen oder wissenschaftliche Hilfskräfte in Erscheinung treten. Nein, fifty : fifty heißt die Devise. Die Hälfte der Hochschule den Frauen!

Mensch, ist dieser Mann mit Schnäuzer fortschrittlich, mag manche da prompt denken. Doch ganz so konsequent, wie es scheint, ist das Hochschulgesetz der Hansestadt denn doch nicht. Da ist die Rede von „Professoren“und ihren „wissenschaftlichen oder künstlerischen Assistenten“, „Studenten“, „Mitarbeiter“und „Beamte“bevölkern die Gesetzeswelt, dem „Fachbereichssprecher“, seinem „Vertreter“und dem „Präsidenten“werden Führungsaufgaben zugeschanzt. Nur dort, wo es explizit um Frauenförderung geht, steht im Paragraphenwerk auch „Frau“drin.

Seltsam ist das schon. Denn da gibt es jenen Senatsbeschluß vom 8. August 1995, der besagt, daß fürderhin die „Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts- und Verwaltungssprache der Freien und Hansestadt Hamburg“zu gelten haben. Sprich: Gesetzessprache soll geschlechtsneutral sein oder Frauen und Männer gleichberechtigt nennen.

Natürlich ist sich Leonhard Hajen dessen bewußt: „Eine geschlechtergerechte Anpassung des Textes“, so heißt es in der Begründung der Gesetzesnovelle, könne man(n) derzeit noch nicht leisten. Immerhin hieße das: Nicht nur die anstehenden Änderungen, sondern das gesamte Hochschulgesetz Hamburgs müßten sprachlich überarbeitet werden. Das sei „aufwendig und nicht ohne Probleme“und würde das Gesetzesvorhaben „nach Einschätzung des Senats“um „mehrere Monate verzögern“– sprich: Vor der Bürgerschaftswahl würde nix mehr draus. Grund genug für Hamburgs Senatorinnen und Senatoren, sprachliche Überarbeitungen erst einmal beiseitezuschieben. Später gebe es dafür ja noch genug Möglichkeiten, heißt es abschließend.

Etwa bei der 16. Version des Hamburgischen Hochschulgesetzes, in der es um die neuen Strukturen des Uniklinikums Eppendorf gehen soll. Warum die sprachliche Überarbeitung dann weniger aufwendig und völlig problemlos sein soll, ließ der Senat vorsichtshalber offen.