Wegen Giftfässern im Knast

Haftstrafen im bayerischen Giftmüllskandal. Galvanikfirma hatte 43 Giftfässer kurzerhand neben bayerischen Autobahnen deponiert  ■ Aus Nürnberg Bernd Siegler

Im Herbst 1995 hatten sie Fässer mit zum Teil hochgiftigen Abfällen abseits von bayerischen Autobahnen weggekippt, jetzt müssen sie ins Gefängnis. Der Schuldspruch der 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth traf nicht nur die Ausführenden, sondern auch die Auftraggeber in der Firmenleitung. Der 47jährige Maler Klaus S., der die gefährliche Ladung in der Landschaft ablud, erhielt wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung und Steuerhinterziehung drei Jahre und neun Monate. Der 42jährige Geschäftsführer des Nürnberger Galvanik- Betriebes Pieper & Co, aus dem die Abfälle stammten, muß für zweieinhalb Jahre in Haft. Der technische Leiter der Firma und ein Malergeselle wurden zu Bewährungsstrafen von 18 und 21 Monaten verurteilt.

In dem Giftmüllskandal hatte das Quartett im Oktober 1995 Polizei und Feuerwehr in Atem gehalten. Immer mehr Fässer mit zum Teil zyanidhaltigen Abfällen wurden auf bayerischen Autobahnparkplätzen und entlang von Landstraßen sowie Feldwegen gefunden. Insgesamt entstand ein Schaden von 300.000 Mark. Die Polizei fand schnell heraus, daß die insgesamt 43 Fässer von Pieper & Co stammten, und nahm das Quartett fest.

Vor Gericht gaben die beiden Gifttransporteure zu, die Fässer nachts mit einem Kleinlaster weggefahren zu haben. „In den Fässern stand die Suppe bis zum Rand“, gestand der Maler. Ziel sollten ursprünglich die neuen Länder sein, aber der Wagen fuhr zu langsam. Also entschied man sich für die nahen Autobahnen und hoffte, die Autobahnmeistereien würden den Abfall „schon unproblematisch wegräumen“. Geschäftsführer F. und der technische Leiter L. lehnten dagegen bis zuletzt jede Verantwortung für die „Entsorgung“ der Fässer ab. Sie versuchten, alle Schuld auf S. zu schieben. Auf den „stets zuverlässigen“ Mann habe man sich verlassen und an eine ordnungsgemäße Entsorgung geglaubt. Deswegen habe man dem Maler für 20.000 Mark den Auftrag erteilt.

In seinem Urteil folgte Richter Wörner dieser Argumentation nicht. Geschäftsführer F. habe von Anfang an eine illegale Entsorgung des Giftmülls geplant. Die Gewerbeaufsicht habe dem zuvor mehrmals beanstandeten Betrieb, der Filialen in Hersmdorf und Fürth betreibt, eine letzte Frist zur Beseitigung der Abfälle bis Mitte November 1995 gesetzt. Der Geschäftsführer habe, so der Richter, für die Entsorgung „einen Dummen gesucht“ und in dem Maler, den zwei Millionen Mark Schulden drückten, einen gefunden. Daß F. aber bei Pieper & Co nach wie vor einen hochdotierten Posten bekleidet, deute, so Wörner, darauf hin, daß seine kriminellen Handlungen „von oben gebilligt worden“ wären.