Grüne behalten recht

■ Senator Pieroth hat die Verfassung gebrochen. Versteckte Kreditaufnahme

Der amtierende Wirtschaftssenator Elmar Pieroth (CDU) hat gegen die Verfassung verstoßen. Das Landesverfassungsgericht hat einer Organklage von Bündnis 90/Die Grünen stattgegeben, daß die Landesregierung „ohne gesetzliche Grundlage am 26. September 1995 mit der Investitionsbank Berlin eine Vereinbarung über die Vorfinanzierung von Zins- und Tilgungsleistungen aus öffentlichen Baudarlehen schloß“.

Hintergrund ist eine Entscheidung des damaligen Finanzsenators Elmar Pieroth (CDU), die gesamten Forderungen auf Zinsen und Tilgungen aus den Wohnungsbaudarlehen, die das Land Berlin in den Jahren 1952 bis 1968 aus Bundes- und Landesmitteln gewährt hatte, an die Investitionsbank Berlin zu verkaufen. Es handelte sich dabei um rund eine Milliarde Mark. Das Abgeordnetenhaus hatte im Haushaltsplan 1995 den Senat dazu nicht ermächtigt. Die Grünen hatten bereits damals moniert, daß Pieroth die Verfassung gebrochen habe. Ein Mißtrauensantrag gegen Pieroth scheiterte jedoch an den Stimmen der CDU-SPD-Koalition. Regierungssprecher Michael-Andreas Butz hatte erklärt: „Es war alles rechtmäßig. Das wird das Verfassungsgericht auch klarstellen und die Klage abweisen.“ Nun mußte sich Butz eines Besseren belehren lassen.

Das Urteil habe für die Zukunft weitreichende Konsequenzen für die Haushaltspolitik, interpretierte die finanzpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, Michaele Schreyer. Die vom Gericht jetzt gerügte versteckte Kreditaufnahme betreffe nämlich auch andere Vorfinanzierungsgeschäfte des Senats. Dabei strecken private Investoren dem Staat Finanzmittel vor, die er nach einer Frist von mehreren Jahren ratenweise zurückzahlt. Unter anderem werden die Ausbaustufen drei und vier des Messegeländes auf diese Weise errichtet.

Die Grünen hatten diese Praxis mehrfach kritisiert, weil es sich bei den Geschäften ihrer Ansicht nach um versteckte Kreditaufnahme handelt. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt. Der Senat kann vor den Haushaltsproblemen nicht mehr in die klammheimliche Kreditaufnahme flüchten“, sagte Schreyer. Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hatte vor wenigen Wochen private Vorfinanzierungen als mit der Verfassung prinzipiell vereinbar eingestuft. cif/dpa