Die Heimkehr der Herrschaften

Etwa eine Million Hektar Boden fiel nach der Wende an die Treuhand. Das Land gehörte bis 1945 Großgrundbesitzern. Junkerland über 100 Hektar hatten die Sowjets bis 1949 an Landarbeiter, Kleinbauern und Flüchtlinge verteilt. Der Rest wurde Volkseigentum der DDR. Der Einigungsvertrag schließt eine Rücknahme der Bodenreform aus. Trotzdem kehren immer mehr Gutsherren zurück:

RÜCKERSTATTET Wer von den Nazis enteignet oder politisch verfolgt wurde, aus einer jüdischen oder ausländischen Familie stammt, bekommt alten Besitz in natura zurück – bis auf die Äcker, die DDR-Bürgern gehören. Andreas Graf von Bernsdorff z.B.: ca. 800 Hektar in Lassahn, Mecklenburg. Von Schwerin und Brüder: bisher etwa 1.600 Hektar rückerstattet, 2.767 beantragt. Noch ungeklärt: Franz Fürst zu Putbus, über 14.500 Hektar auf Rügen.

ENTSCHÄDIGT Alteignern, die nicht verfolgt wurden, billigt das Entschädigungsgesetz finanzielle Wiedergutmachung oder verbilligtes Land zu. Auf Rabatt zählen können Margarete und Mortimer von Maltzahn in Vanselow z.B.: rund 600 Hektar gepachtet und gekauft, dazu das Schloß für eine Mark.

BELEIDIGT Die Entschädigung reiche nicht, meinen viele Alteigner. Sie klagen beim Bundesverfassungsgericht die Rückgabe sämtlichen Alteigentums aus staatlicher Hand ein. Ein Wortführer ihrer Lobby ist Albrecht Graf von Schlieffen, ein Nachkomme des Militärstrategen aus dem Ersten Weltkrieg. Aber auch Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP), dessen Verwandtschaft selbst an einer Restitution bastelt, hat kürzlich einen „kostenlosen Rückerwerb“ gefordert. Im Klartext: Alle früher volkseigenen Äcker gratis an die Ex-Besitzer. Die Bundesregierung pfiff den Justizminister zurück.