BLG-Pensionen kosten 250 Millionen für Pensionen

■ CDU meldet Kritik an neuem Konzept für Hafenbetriebe an

Bremen muß kurzfristig 250 Millionen Mark aufbringen, um den Grundstock eines Pensionsfonds für die ehemaligen Mitarbeiter der Bremer Lagerhaus Gesellschaft (BLG) zu legen. Davon geht die CDU-Bürgerschaftsfraktion aus. Man müsse überprüfen, ob die im Umbruch befindliche stadteigene Hafenumschlagsgesellschaft sich an diesen Kosten beteiligen könne, sagte der hafenpolitische Sprecher der Union, Jörg Kastendiek. Letztendlich müsse die Stadtgemeinde aber komplett die Pensionen in Höhe von insgesamt 450 Millionen Mark tragen, schließlich seien die Hafenarbeiter Angestellte der Stadt gewesen.

Die politische Verantwortung für diese Altlast trägt für Kastendiek das SPD-geführte Hafenressort: „Die hätten schon viel früher Stop sagen und einen Rücklagenfonds einrichten müssen“. Nun müsse weiteres Landesvermögen verkauft werden.

Im Moment wird nach Angaben von Staatsrat Gerd Markus im Hafenressort überlegt, den Pensionsfonds durch die künftig auch von der BLG zu zahlenden Grundstücksmieten zu speisen. Erste Schätzungen gehen von elf Millionen Mark im Jahr aus. Außerdem würden privatrechtlich organisierte Hafenbetriebe künftig Steuern zahlen.

Auch zu anderen Punkten des zur Zeit diskutierten neuen Konzepts für die defizitäre BLG hat die CDU eigene Vorstellungen. So dürften die am Ende noch 2.300 Mitarbeiter nicht wie geplant bei der übergeordeneten Holding beschäftigt werden. Das Personal müsse direkt bei den GmbHs angesiedelt sein, die die einzelnen Geschäftsfelder Containerumschlag, Stückgut, Autoumschlag und Distribution übernehmen sollen. Nur so sei für private Partner klar, worauf sie sich bei einer Beteiligung einlassen, sagte Kastendiek. Außerdem könnte man so Mitarbeiter in andere Tarifgruppen einordnen, etwa vom Hafentarif auf den billigeren Tarif des Speditionsgewerbes umsteigen. Auch eine Mehrheitsbeteiligung privater Firmen sei für ihn denkbar.

„Gar nichts“hält die CDU auch von der Idee, die von der BLG nicht mehr genutzten Hafenreviere rechts der Weser von einer eigenen Hafenentwicklungsgesellschaft vermarkten zu lassen. Schließlich werde sowieso eine Landesentwicklungsgesellschaft gegründet, die auch für die Hafenflächen zuständig sein könnte.

Für Häfenstaatsrat Markus macht es dagegen Sinn, das BLG-Personal nicht auf die Tochterfirmen zu verteilen. Denn damit gingen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verloren. So geriete man in Konflikt mit den Personalvertretern, und ohne deren Mitwirken sei der Umbau der BLG nicht zu machen. jof