■ Mit der Gen-Kennzeichnung auf du und du
: Eiernde Kommission

Berlin (taz) – Die breite Ablehnungsfront von Gentech- Nahrung bringt die EU-Kommission ins Schleudern. Um der Industrie ja keine Steine in den Weg zu legen, hatten die Eurokraten sich über Jahre gegen jegliche Kennzeichnung von Gentech-Produkten gewehrt. Doch langsam wurde der Kommission klar, daß sie so die Abwehr bei den VerbraucherInnen nur noch stärkt. Nun wird eine Verordnung nach der anderen vorgelegt, um das Versäumte auszubügeln.

Die erste Ergänzung kam Mitte Januar mit der Novel- Food-Verordnung nach mehrjähriger Weigerung der Kommission, eine Kennzeichnung zu verlangen. Damit verabschiedete sie einen Anhang zur Freisetzungsrichtlinie für genmanipulierte Organismen, der zukünftig eine Kennzeichnung dieser Organismen vorsieht. Bis zum Inkrafttreten am 15. Mai bereits zugelassene genmanipulierte Organismen sollten kennzeichnungsfrei bleiben.

Mit zwei von ihnen beschäftigt sich nun die nächste Verordnung, ein Spezialgesetz, gültig nur für die Monsanto-Soja und den Novartis-Mais: Dem genehmigten Gentech-Gemüse und einem Teil der daraus hergestellten Produkte soll jetzt nachträglich doch ein Label aufgepappt werden. Voraussichtlich Ende Mai wird die Verordnung fertig sein.

Doch die Flickschusterei der Kommission ist damit noch nicht am Ende. Für ein Großteil der Gentech-Lebensmittel ist bislang keine Kennzeichnung vorgeschrieben: Gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe, wie Sojalezithin oder Enzyme, wie zum Beispiel die drei seit kurzem auch hierzulande zugelassenen rekombinanten Chymosine zu Käseherstellung, fallen immer noch in ein Kennzeichnungsloch. Damit die VerbaucherInnen auch hier zu ihrem Informationrecht kommen, ist noch eine Änderung der Etikettierungsrichtlinie notwendig. Wolfgang Löhr