Polizist freigesprochen

■ Gericht sieht Mißhandlung eines Afrikaners nicht als erwiesen an

Der gute Tip folgte auf den Fausthieb: „Ihr müßt auf die Nieren schlagen, das hinterläßt keine Verletzungen“, soll der Polizeibeamte Christoph S. zwei Kollegen geraten haben. Da war das Anschauungsobjekt, ein Schwarzafrikaner, jedoch bereits von einem Faustschlag zu Boden geworfen worden. Zeuge dieser Mißhandlung will Torsten M.-H. geworden sein, Zivilfahnder an der Revierwache 11. Gestern belastete er seinen Kollegen Christoph S. vor dem Amtsgericht. Dennoch wurde S. freigesprochen.

Mit Torsten M.-H. gab gestern bereits der zweite Polizist Internes über ehemalige Kollegen der Wache am Hauptbahnhof preis. Doch ebensowenig wie dem Kronzeugen Uwe Chrobok, der mittlerweile entgegen der Einschätzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Hamburger Polizei (PUA) von zwei Richtern für unglaubwürdig erklärt wurde, glaubte Amtsrichter Torsten M.-H. Hätte er tatsächlich eine Mißhandlung beobachtet, hätte er sich einem Kollegen anvertraut, mutmaßte der Richter.

Torsten M.-H. hatte monatelang geschwiegen. Als Erklärung dafür gab er an, daß er die Ächtung seiner Kollegen fürchtete, und daß diese ihn nach einem solchen „Verrat“nicht mehr bei seiner Arbeit als Zivilfahnder unterstützen würden. Er nahm dafür in Kauf, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet wurde.

Der Angeklagte hatte bestritten, einen Schwarzafrikaner mißhandelt zu haben. „Vielleicht hat man mich beobachtet, wie ich den Widerstand gebrochen habe. Das kam bei der Klientel an der Wache 11 oft vor.“Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und eine Geldbuße von 5000 Mark gefordert. Elke Spanner