Freispruch nach 20 Jahren

■ Blockiererin kriegt Buße zurück / Zig Verfahren kommen noch

Auf die Bremer Staatskasse kommen horrende Kosten zu – und ehemalige DemonstrantInnen können sich auf Geld freuen. Das Bremer Landgericht hat ein Bußgeld-Urteil gegen eine Straßenbahn-Blockiererin aufgehoben. Und an diesem Verfahren hängen eine Reihe weitere Verfahren, die nun auf die Bremer Justiz zurollen. Danach müssen überall Bußgelder zurückbezahlt und Anwaltskosten übernommen werden. Der Clou: Die Taten liegen 20 Jahre zurück.

Zwischen Dezember 1976 und März '77 hatte ein Bündnis gegen Fahrpreiserhöhungen bei der Bremer Straßenbahn AG immer mal wieder demonstriert und dabei blockiert – Fälle von Nötigung, wie die Gerichte damals feststellten. Bis hin zum Oberverwaltungsgericht gingen einige DemonstrantInnen, immer mit dem Hinweis, daß der Nötigungs-Tatbestand nicht verfassungskonform sei. Nicht alle wurden verurteilt, aber alle Verurteilten mußten zwischen 100 und mehreren tausend Mark zahlen, hoffnungslos, dagegen anzugehen. Bis das Bundesverfassungsgericht 1995 in Blockaden keine Gewalt mehr sah. Das gab dem Bremer Anwalt Gerd Baisch die Möglichkeit, ein altes Verfahren wieder aufzurollen – „rund 40“weitere habe er noch in der Hinterhand, sagt er. Einer der Kläger: Bürgerschafts-Vizepräsident Hermann Kuhn. J.G.