Grünes Rentenkonzept

■ Der Grundrente wird eine Absage erteilt. Frauen stärker berücksichtigen

Berlin/Bonn (taz) – Schon vor zwei Wochen hatte die bündnisgrüne Rentenexpertin Andrea Fischer den neuen Pragmatismus verkündet. Seit gestern nun liegt es schwarz auf weiß in einem zwölfseitigen Papier vor: Die bündnisgrüne Fraktion in Bonn hält am jetzigen Rentensystem fest.

Die Diskussion über eine Alternative zum Umlageverfahren – die Erwerbstätigen finanzieren durch ihre Beiträge die Renten von heute und morgen – scheint damit fürs erste beendet. Ein Systemwechsel hin zu einer steuerfinanzierten Grundrente, so heißt es in dem von Andrea Fischer vorgestellten Konzept, schaffe mehr Probleme als er löse. Vor allem befürchten die Grünen, daß während der Übergangsphase jene Generation, die noch Beiträge in die Rentenkasse entrichtet hat, ohne jemals Ansprüche daraus erwerben zu können, „enteignet“ würden.

Anders als die SPD ist für die Grünen die Absenkung des derzeitigen Rentenniveaus von 70 Prozent kein Tabu. Statt der von der Koalition vorgeschlagenen 64 Prozent kann sich Fischer ein Rentenniveau von 65 Prozent in 30 bis 40 Jahren durchaus vorstellen. Daß aber zugleich die Rentenbeiträge drastisch verringert werden könnten, hält sie für eine „Illusion“. Man sei für „maßvolle Sätze“, um den heutigen Wert von 20 Prozent. Langfristig wollen die Grünen der Rentenkasse mehr Steuern zuführen. 30 Milliarden jährlich sieht das Papier durch eine ökologisch-sozialen Steuerreform vor. Sie dienen unter anderem zum Aufbau eines „Generationenfonds“, aus dem wiederum Beiträge für Kindererziehung und Bildung finanziert werden. Steuermittel sollen auch der Bundesanstalt für Arbeit zugute kommen, die damit die niedrigen Rentenanwartschaften aus Teilzeitarbeit, von der hauptsächlich Frauen betroffen sind, aufstockt. Im Kern zielen die Vorschläge der Grünen auf ein nivelliertes Rentenniveau ab: In Zukunft soll es weder besonders hohe noch niedrige Altersgelder geben. Allen voran werden die Ausfallzeiten im Erwerbsleben – etwa durch Ausbildung oder Arbeitslosigkeit – berücksichtigt: Bei der Berechnung der Rentenansprüche seien künftig die „40 besten Jahre“ zwischen dem 16. und 65. Lebensjahr heranzuziehen. Damit würden „rentenrechtliche Lücken“ besser eingeschränkt.

Um die Kostenexplosion einzudämmen, die unweigerlich mit der Überalterung kommen wird, will Fischer einen Teil der Rentenbeiträge vorübergehend zum Aufbau eines Kapitalstocks verwenden – ein Vorschlag, mit dem sie mit dem SPD-Sozialexperten Rudolf Dreßler und jungen CDUlern auf einer Wellenlänge liegt. Severin Weiland