Geplatzte Blütenträume

■ Bremer erhält Geldstrafe für falsche Fuffziger

Nur sechs Tage dauerten seine Blütenträume, dann fand sich Marco K. hinter Schloß und Riegel wieder: Eine Kassiererin bei Woolworth hatte angesichts der Banknote vom Farbkopierer den Ladendetektiv herbeigerufen.

Zur gleichen Zeit, Anfang März, wechselten die Richter ihre Dezernate. So wollte die scheidende Richterin ihrem Nachfolger in der Urteilsfindung wohl nicht vorgreifen: Sie hielt den Haftbefehl für den bislang unbescholtenen Angeklagten aufrecht – und der 29jährige blieb bis zum Prozeß in Untersuchungshaft. Als Geldfälscher drohte ihm Knast bis zu fünf Jahren. Das Schöffengericht quittierte die kurze Geldfälscher-Karriere des bislang unbescholtenen Bremers mit 1.500 Mark Geldstrafe.

„Es handelt sich nur um einen minderschweren Fall“, winkte gestern selbst Staatsanwältin Friedrichsen ab, die für eine achtmonatige Bewährungsstrafe plädierte. Lediglich zehn falsche Scheine hatte Marko K. in Umlauf gebracht, zudem von schlechter Qualität: Auf den Blüten fehlte das Wasserzeichen, die Ränder waren schief beschnitten. An zwei Tankstellen hatten sich die Kassierer zuvor sogar schlichtweg geweigert, die falschen Banknoten anzunehmen.

Das Gericht wertete zudem strafmildernd, daß sich Marko K. geständig zeigte: Die falschen Scheine habe er von einem Freund. „Der hatte Muffen, die Blüten im Haus zu haben“, erzählte der Angeklagte freimütig. „Gib' her, ich krieg die schon los“, habe er dem Kumpel schließlich nach reichlich Bier angeboten, so Marco K. Nachdem ihn die Freundin verlassen habe, sei er ohnehin ständig unter Alkohol gewesen. „Im bräsigen Kopf hab– ich mir damals gar nicht überlegt, was ich da für einen Mist mache.“Warum er bei seiner Entdeckung nicht weggelaufen sei, so die Staatsanwältin. Er habe gehofft, daß man ihm die Geschichte des Ahnungslosen, dem die Blüten ebenfalls angedreht worden seien, abnimmt.

Einzig seinen Lieferanten, den wollte der 29jährige trotz der drohenden höheren Strafe nicht verraten. Man sei schließlich miteinander aufgewachsen, klärte Marco K. das Gericht auf. Richter Schilling wollte ihn nicht weiter drängen. Demnächst muß Marco K. die Anklagebank ohnehin gegen den Zeugenstuhl tauschen: In dem Verfahren gegen Unbekannt ist ihm das Recht zu schweigen verwehrt. Anderenfalls droht ihm für eine Falschaussage eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. stl